Ziel des Schwerpunktes „Zivilprozess- und Insolvenzrecht“ ist es, das zivilverfahrensrechtliche Wissen und Verständnis zu erweitern und dabei Kenntnisse zu vermitteln, die für die spätere Zivilstation des Referendariats, aber auch für die spätere Berufstätigkeit, insbesondere als Rechtsanwältin und Rechtsanwalt, als Richter/in, Unternehmensjurist/in, Insolvenzverwalter/in, Verbraucher- und Schuldenberater/in von erheblicher Bedeutung sind.
Die Veranstaltungen schließen an die Vorlesungen ZPO I (Erkenntnisverfahren) und ZPO II (Zwangsvollstreckungsverfahren) an und beleuchten bereits bekannte Aspekte genauer, namentlich die enge Verzahnung von materiellem Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht, ohne deren Kenntnis das geltende Recht nur unzulänglich zu verstehen ist.
Neben einer Vertiefung des deutschen Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrechts kommt es zu einer Erweiterung des Stoffs im Bereich des Insolvenzrechts sowie des europäischen und internationalen Zivilverfahrensrechts sowie der familien- und erbrechtlichen Verfahren. Der Schwerpunkt ist rechtsdogmatisch und rechtspraktisch ausgerichtet, erschließt spannende und vielschichtige Bereiche der Rechtsdurchsetzung, behandelt Fälle mit Auslandsberührung und zeigt auf, wie im Insolvenzverfahren die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu erreichen ist und Sanierung und Restschuldbefreiung gelingen können.