1. Die mündlichen Prüfungen im Wintersemester 2023/2024 in den vom Lehrstuhl betreuten Schwerpunktbereichen finden im allgemeinen Prüfungszeitraum statt (08.01.2024 - 15.03.2024, siehe https://www.jura.uni-passau.de/studium/studiendekan/schwerpunktbereich/). Sie dürfen sich zur mündlichen Prüfung anmelden, wenn Sie sich zu einem Seminar angemeldet haben und die Rücktrittsfrist abgelaufen ist - unabhängig davon, ob sie bestanden haben oder nicht.
2. Wenn Sie mit dem Schwerpunktbereich im Wintersemester 2023/2024 beginnen (also noch keine Vorlesungen gehört haben), sollten Sie ein Seminar im Sommersemester 2024 besuchen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Seminararbeit in den Semesterferien (also Februar bis April 2024) schreiben. Das Seminar bietet Prof. Beurskens an; es wird eine Vorbesprechung im Januar geben.
3. Wenn Sie bereits Vorlesungen im Schwerpunktbereich gehört haben (also im SOmmersemester 2023 oder sogar im WIntersemester 2022/2023 begonnen haben), können Sie bereits jetzt ein Seminar belegen. In den vom Lehrstuhl betreuten Schwerpunktbereichen bietet Prof. Dr. Wilhelm (als Vertreter für Prof. Hennemann im Wintersemester 2023/2024) ein entsprechendes Seminar an. Die Seminararbeit wird in den Semesterferien zwischen Sommer- und Wintersemester (also Juli-September 2023) geschrieben bzw. wenn Sie die spätere Anmeldefrist nutzen ab Oktober 2023.
4. Studierende im Bachelorstudiengang Legal Tech, die bereits eine Bachelorarbeit abgegeben haben. können ihre Bachelorarbeit als Seminararbeit anerkennen lassen und müssen dann kein zusätzliches Seminar mehr besuchen.