Über den Lehrstuhl
Leitbild des Lehrstuhls
- Gute Lehre hat absolute Priorität. Aus Kapazitätsgründen werden Gutachtenanfragen aus der Praxis, Anfragen nach Kommentierungen und Handbuchbeiträgen, etc. abgelehnt, soweit dadurch gute Lehre gefährdet würde. Dies gilt nicht nur für den Lehrstuhlinhaber, sondern auch für alle Wissenschaftlichen Mitarbeiter und Studentische Hilfskräfte.
- Der Lehrstuhl arbeitet praxisorientiert. Die vom Lehrstuhl behandelten Rechtsgebiete werden in besonderer Weise durch die Rechtspraxis (Unternehmen, Anwälte, Justiz) geprägt. Hierzu bemüht sich der Lehrstuhl um eine enge Zusammenarbeit mit Personen, die sich tatsächlich mit diesen Problemen in ihrem Alltag befassen.
- Der Lehrstuhl arbeitet als Team. Ein Austausch über die laufenden eigenen Projekte unter den Mitarbeitern, mit den Studentischen Hilfskräften und dem Lehrstuhlinhaber ist erwünscht und wird gefördert. Durch soziale Aktivitäten (vom wöchentlichen gemeinsamen Mittagessen bis zum Spieleabend) wird die Zusammengehörigkeit groß geschrieben. Allen Angehörigen des Lehrstuhls steht der freie Zugriff auf zentrale Speiseeisvorräte offen.
- Der Lehrstuhl setzt sich aktiv für die Förderung von Frauen in der Wissenschaft ein. Frauen werden bevorzugt eingestellt. Zudem wird versucht, durch intensive Betreuung eine schnelle und effektive Promotion zu ermöglichen. Sachverhalte von Fällen werden gezielt auf Gender-Klischees durchgesehen und korrigiert.
- Mitarbeiter sollen selbst forschen. Soweit möglich sollen die Mitarbeiter während ihrer Tätigkeit eigene Publikationen im eigenen Namen erstellen. Publikationen gemeinsam mit dem Lehrstuhlinhaber sind möglich, aber nicht der Regelfall. Hierzu wird nicht nur die Möglichkeit zu Besprechungen und Durchsicht der Beiträge geboten, sondern auch gemeinsam schon im Vorfeld über Probleme diskutiert. Ziel ist insbesondere, dass Dissertationen in einem überschaubaren Zeitraum (idealerweise 1-2 Jahre) und in einem realistischen Umfang (150 Seiten) erstellt werden.
- Studentische Hilfskräfte sollen selbst forschen. Die Forschungskompetenz wird nicht durch die Erste Juristische Staatsprüfung (EJS) erworben, sondern in der Universität im Laufe des Studiums. Die Hilfskräfte sollen so früh wie möglich an eigenständiges Forschen herangeführt werden. Sie sollen nicht nur eigenständig Texte redigieren und recherchieren, sondern auch selbst schon während der Hilfskrafttätigkeit Publikationen (ggf. gemeinsam mit Mitarbeitern oder dem Lehrstuhlinhaber) erstellen. Darüber hinaus sind sie aktiv in die Erstellung der E-Learning-Angebote des Lehrstuhls einbezogen.
- Fragen werden im Konsens geklärt. Der Lehrstuhl folgt keinem didaktorischen / autokratischen Modell, sondern setzt auf eine demokratische Klärung aller Fragen - von der Einrichtung der Büros und der technischen Ausstattung bis zu den anzunehmenden Publikationsprojekten.
Themen
Der Lehrstuhl für Privatrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht und Digitalisierung befasst sich mit
- dem Privatrecht - insbesondere
- dem Vertragsrecht: Allgemeiner Teil, allgemeines Schuldrecht, vertragliche Schuldverhältnisse
- dem Sachenrecht
- dem Deliktsrecht
- dem (privaten) Wirtschaftsrecht - insbesondere
- dem Gesellschaftsrecht: Personengesellschaften wie GbR (Gesellschaft Bürgerlichen Rechts), OHG (Offene Handelsgesellschaft), KG (Kommanditgesellschaft), PartG (Partnerschaftsgesellschaft); Kapitalgesellschaften wie AG (Aktiengesellschaft), GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sowie dem Recht der verbundenen Unternehmen (Konzernrecht) und dem Umwandlungsrecht
- dem Wettbewerbsrecht: Kartellverbot (§ 1 GWB / Art. 101 AEUV), Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (§§ 19, 18 GWB; Art. 102 AEUV), Zusammenschlusskontrolle (§§ 35 ff. GWB; VO 139/2004), Lauterkeitsrecht (UWG)
- dem Immaterialgüterrecht: Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Designrecht
- dem Recht der Digitalisierung - insbesondere
- dem Recht der Onlineplattformen (Digital Markets Act, Digital Services Act)
- dem Recht des Datenzugangs und des Datenhandels (Data Act, Data Governance Act)
- dem Recht der Künstlichen Intelligenz (AI Act)
- dem Schutz personenbezogener Daten (DS-GVO, ePrivacy-RL)
- dem urheberrechtlichen Rahmen (InfoSoc-RL, DSM-RL)
- dem Schutz von Datenbanken (Datenbank-RL) und Software (Computerprogramm-RL)
- der Digitalisierung des Rechts (Rechtsinformatik / Legal Tech) - insbesondere
- Auswertung juristischer Dokumente (Verträge, Schriftsätze)
- Informationsmanagement (Datenbanken)
- Entwicklung von Softwaretools