FAQ zu den Schwerpunktbereichen des Lehrstuhls
Ist das was für mich?
Einfach mal in die Kurse hineinschnuppern - und Aufzeichnungen aus den früheren Semestern ansehen!
- Lauterkeitsrecht https://ilias.uni-passau.de/ilias/goto.php?target=crs_76789_rcodeHEL4jPS4Vv&client_id=intelec
- Kartellrecht https://ilias.uni-passau.de/ilias/goto.php?target=crs_72514_rcodeCAQ6BX267J&client_id=intelec
- Gewerblicher Rechtsschutz https://ilias.uni-passau.de/ilias/goto.php?target=crs_76788_rcodeNFdRrgrqRT&client_id=intelec
- Urheberrecht https://ilias.uni-passau.de/ilias/goto.php?target=crs_72508_rcode2hWB7Mes76&client_id=intelec
I. Allgemeines zu den Schwerpunktbereichen
- Welche Schwerpunktbereiche betreut der Lehrstuhl?
- Was ist der Unterschied zwischen "Digitalwirtschaft", "Privatem Wirtschaftsrecht", "Öffentlichem und Privatem Wirtschaftsrecht" und "Legal Tech"?
- Kann man die Schwerpunktbereiche des Lehrstuhls auch im Sommersemester beginnen (zB wegen Moot Court, Auslandssemester, etc.)?
- Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich meinen Wunschschwerpunkt aus den Bereichen des Lehrstuhls erhalte?
II. Zur zeitlichen Planung und zur Prüfungsanmeldung
- Wann kann ich mit dem Schwerpunktbereichstudium beginnen?
- Welche Veranstaltungen finden in welchem Semester statt?
- Wo finde ich Materialien, um die Vorlesungen nachzubereiten bzw. mich auf die Prüfungen vorzubereiten?
- Kann man sich erst zur mündlichen Prüfung und danach zum Seminar anmelden?
- Wann muss ich die Seminararbeit schreiben, den Seminarvortrag halten und wann findet die mündliche Prüfung statt?
- Wann sind die Anmeldefristen für Seminare bzw. mündliche Prüfungen?
III. Zum Seminar
- Was ist ein Seminar und was muss man dort machen?
- Welche Seminarthemen wurden beispielsweise vergeben?
- Welche Seminarnoten wurden beispielsweise erzielt?
- Wann sollte ich mich für ein Seminar anmelden?
- Welche Inhalte muss ich für meine Seminararbeit beherrschen?
- Welche Seminare kann ich wählen?
- Welche Hilfsmittel darf man im Seminar nutzen?
- Wie schreibe ich eine Seminararbeit?
- Wie sollte ich meine Arbeit formatieren?
IV. Zur mündlichen Prüfung
- Wann findet die mündliche Prüfung statt?
- Wie läuft die Prüfung ab?
- Was behandelt die mündliche Prüfung?
- Im Schwerpunktbereich 10 (Öffentliches und Privates Wirtschaftsrecht) gibt es eine Wahlmöglichkeit (Kapitalmarktrecht oder Europäisches Privatrecht). Wie wird dies berücksichtigt?
- Welche Hilfsmittel darf man für die mündliche Prüfung nutzen?
I. Allgemeines zu den Schwerpunktbereichen
1. Welche Schwerpunktbereiche betreut der Lehrstuhl?
- Schwerpunktbereich 9 - Privates Wirtschaftsrecht (derzeit allein)
- Schwerpunktbereich 10 - Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht (mit Prof. Dr. Urs Kramer)
- Schwerpunktbereich 24 - Digitalwirtschaft (mit dem Lehrstuhlvertreter für Datenrecht und Dr. David Bomhard)
- Schwerpunktbereich 26 - Legal Tech (mit Prof. Dr. Brian Valerius, dem Lehrstuhl für Datenrecht, Dr. David Bomhard, Prof. Dr. Kai von Lewinski und Prof. Dr. Thomas Riehm)
Der Lehrstuhl unterstützt zudem
- Schwerpunktbereich 7 - Gesellschafts- und Unternehmenssteuerrecht (Prof. Dr. Rafael Harnos und Prof. Dr. Rainer Wernsmann)
- Schwerpunktbereich 8 - Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht (Prof. Dr. Rafael Harnos )
- Schwerpunktbereich 15 - Strafrecht und Gesellschaftsrecht (Prof. Dr. Robert Esser und Prof. Dr. Rafael Harnos)
- Schwerpunktbereich 23 - Medienrecht (Prof. Dr. Kai von Lewinski)
- Schwerpunktbereich 25 - Kunstrecht (Prof. Dr. Kai von Lewinski)
2. Was ist der Unterschied zwischen "Digitalwirtschaft", "Privatem Wirtschaftsrecht", "Öffentlichem und Privatem Wirtschaftsrecht" und "Legal Tech"?
SPB 9 - Privates Wirtschaftsrecht | SPB 10 - Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht | SPB 24 - Digitalwirtschaft | SPB 26 - Legal Tech |
Kartellrecht (SoSe) | Kartellrecht (SoSe) | Kartellrecht (SoSe) | - |
Lauterkeitsrecht (WiSe) | Lauterkeitsrecht (WiSe) | Lauterkeitsrecht (WiSe) | - |
Gewerblicher Rechtsschutz (WiSe) | - | - | - |
Urheberrecht (SoSe) | - | Urheberrecht (SoSe) | - |
Praxis des Kartellrechts (SoSe) | - | - | - |
Wirtschaftsrechtliche Verfahren (SoSe) | - | - | - |
Seminar (SoSe) | Seminar (SoSe) | Seminar (SoSe) | Seminar (SoSe) |
- | Vergaberecht | ||
- | Regulierungsrecht | ||
- | Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungs-recht | ||
- | Europäisches Wirtschaftsrecht oder Kapitalmarktrecht | ||
- | - | Internetrecht | |
- | - | Datenschutzrecht | |
- | - | Datenrecht | |
- | - | Grundzüge des IT- und Datenrechts | |
- | - | Algorithmen und Recht | |
- | - | Datenbanken, Netzwerke, Sicherheit und Kommuni-kation | |
- | - | . | Programmierung mit Skriptsprachen für Juristen |
- | - | Anwaltliches Berufsrecht | |
- | Ringvorlesung Legal Tec |
- Schwerpunktbereich 9 (Privates Wirtschaftsrecht) verzichtet auf das Internetrecht, Datenschutzrecht und Datenrecht, behandelt aber zusätzlich den Gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Designrecht, Patentrecht) und bietet Praxisveranstaltungen zum Wettbewerbsrecht.
- Schwerpunktbereich 10 (Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht) verzichtet ebenfalls auf die Fragen des „Digitalrechts“, ergänzt aber dafür Fragen des Wirtschaftsverwaltungs- und Vergaberechts.
- Schwerpunktbereich 22 (Öffentliches Informations- und Kommunikationsrecht) verzichtet auf Datenrecht, Kartellrecht, Urheberrecht, Lauterkeitsrecht und Internetrecht – umfasst dafür aber Medienrecht und Telekommunikationsrecht sowie Informationsrecht und E-Government.
- Schwerpunktbereich 23 (Medienrecht) verzichtet ebenfalls auf Datenrecht, Kartellrecht und Lauterkeitsrecht – umfasst dafür aber Medienrecht und Telekommunikationsrecht.
- Schwerpunktbereich 24 (Digitalwirtschaft) verzichtet auf das Marken-, Patent- und Designrecht sowie Fragen der Rechtsdurchsetzung und der Kartellrechtspraxis, umfasst dafür aber das Internetrecht und das Daten- sowie Datenschutzrecht.
- Schwerpunktbereich 25 (Kunstrecht) verzichtet vollständig auf das Wettbewerbsrecht und beschränkt sich auf das Immaterialgüterrecht (Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht), ergänzt dies aber um kunst- und medienrechtliche Veranstaltungen.
- Schwerpunktbereich 26 (Legal Tech) enthält keinerlei wirtschaftsrechtliche Veranstaltungen, sondern konzentriert sich auf Fragen der Digitalisierung der Rechtsanwendung.
3. Was verbirgt sich hinter den verschiedenen Veranstaltungen?
Im "Gewerblichen Rechtsschutz" geht es um den Schutz immaterieller unternehmerischer Werte. Ob Marken (Coca Cola, Mercedes, etc.), Patente (für Covid19-Impfstoffe oder neue Fertigungstechnologien für Computerchips, etc.), Designs (für Mode oder teure Smartphones, etc.) oder Geheimnisse (z.B. das Rezept für Coca Cola) - viele Vermögenswerte sind heute nicht mehr als körperliche Gegenstände (§ 90 BGB) vorhanden, sondern existieren nur "geistig". Nach der Vorlesung wissen Sie, wie man ein Patent oder eine Marke anmeldet, welche Rechte Ihnen diese Rechte gewähren und auf welche Schranken Dritte diesen Rechten entgegenhalten können. Das Thema hat über den Schutz des Namens (§ 12 BGB) und der Firma (§ 37 HGB) auch einen unmittelbaren Examensbezug; insbesondere die Kommerzialisierung von Persönlichkeitsrechten ("Promi-Werbung") wird gerne auch im Pflichtfachbereich behandelt. Zudem kann man hier noch einmal Sachenrecht und Zwangsvollstreckungsrecht, aber auch Vertragsrecht (Lizenzen) und sogar Allgemeines Verwaltungsrecht (die Erteilung von Patenten ist eine Allgemeinverfügung!) wiederholen.
Im "Lauterkeitsrecht" geht es um das Verbot einer unzulässigen Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit von Verbrauchern und anderen Marktteilnehmern - insb. durch Irreführung oder Druckausübung. Praktisch geht es also um die "Spielregeln" im Wettbewerb - was darf man (und was nicht)? Gleichzeitig hat die Vorlesung einen starken Bezug zum Verfahrensrecht - wir befassen uns mit einstweiligen Verfügungen, gerichtlichen Zuständigkeiten aber auch der außergerichtlichen Durchsetzung durch Abmahnung (mit Unterlassungserklärung und Vertragsstrafe). Erst kürzlich waren Unterlassungsansprüche und diesbezügliche Abmahnungen und Vertragsstrafen Gegenstand einer Klausur in der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Insoweit gibt es hier gute Gelegenheit zur Wiederholung und Vertiefung - auch in Vorbereitung auf die Staatsprüfung.
Das "Kartellrecht" behandelt demgegenüber den Erhalt von Wettbewerb als solchen - indem es Absprachen unter Wettbewerbern, aber auch die Verzerrung durch Missbrauch von Marktmacht verbietet. Die Bedeutung erschließt sich bereits mit einem Blick in die Tagespresse oder die Nachrichten - es geht um die Eindämmung der Macht von Internetkonzernen (Google/Alphabet, Facebook/Meta, Apple, Amazon), das Verbot von Preisabsprachen oder die Genehmigung von Unternehmenszusammenschlüssen (etwa Microsoft - Activision/Blizzard oder Facebook/WhatsApp). Auch diese Vorlesung gibt Anlass, das Verwaltungrecht zu wiederholen - denn das Bundeskartellamt ist eine Behörde, die entsprechend auch durch Verwaltungsakte handelt. Aber auch im Zivilrecht (insb. Schadensersatzrecht) und seiner Durchsetzung gilt es Besonderheiten zu verstehen - was einen guten Anlass zur Wiederholung gibt und Synergien mit der EJS schöpft.
Die "Praxis des Kartellrechts" und die "Wirtschaftsrechtlichen Verfahren" runden diese drei Veranstaltungen durch die anwaltliche Perspektive ab: Welche Mandate fallen hier an und wie bearbeitet man diese?
4. Kann man die Schwerpunktbereiche des Lehrstuhls auch im Sommersemester beginnen (zB wegen Moot Court, Auslandssemester, etc.)?
Ja. Alle Veranstaltungen sind unabhängig von denjenigen im jeweils anderen Semester. Damit ist ein Beginn sowohl im Sommersemester als auch im Wintersemester möglich. In der Regel wird im Wintersemester ein Seminar vom Lehrstuhl für Datenrecht angeboten, im Sommersemester ein Seminar bei Prof. Dr. Beurskens.
5. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich meinen Wunschschwerpunkt aus den Bereichen des Lehrstuhls erhalte?
Bislang wurde noch nie ein Kapazitätsvorbehalt seitens des Lehrstuhls geltend gemacht. Das bedeutet, dass alle Teilnehmenden ihren Wunschschwerpunkt erhalten haben.
II. Zur zeitlichen Planung und zur Prüfungsanmeldung
1. Wann kann ich mit dem Schwerpunktbereichstudium beginnen?
Sie können nach Ihrer Wahl sowohl im Sommersemester als auch im Wintersemester mit dem Schwerpunktbereichsstudium beginnen (ersteres z.B. bei einem Auslandsstudium oder sonstigen Urlaubssemester relevant). Die aufeinander abgestimmten Veranstaltungen finden jeweils im selben Semester statt, d.h. das Sommersemester ist unabhängig vom Wintersemester und umgekehrt.
Sie können ihr Seminar bereits in der vorlesungsfreien Zeit nach ihrem ersten Schwerpunktbereichsemester schreiben - also wenn Sie im Oktober anfangen, können Sie Ihre Seminararbeit zwischen Februar und April schreiben; wenn Sie im April anfangen können Sie Ihre Seminararbeit zwischen Juli und Oktober schreiben. Sie dürfen aber selbstverständlich auch in einem späteren das Seminar belegen - dies verlängert dann entsprechend Ihre Studiendauer. Nicht möglich ist es, den Schwerpunktbereich mit dem Seminar zu beginnen (also bevor Sie irgendwelche Vorlesungen besucht haben).
Die mündliche Prüfung dürfen Sie erst ablegen, nachdem Sie sich zum Seminar verbindlich angemeldet haben (unabhängig davon, ob Sie das Seminar bestehen oder auch nur eine Seminararbeit abgeben).
Sie müssen spätestens zum Ende des 14. Fachsemesters sowohl das Seminar als auch die mündliche Prüfung abgeschlossen haben. Gelingt Ihnen dies nicht, gilt der erste Versuch als mit "ungenügend (0 Punkte)" bewertet und sie haben nur noch den Wiederholungsversuch bei Nichtbestehen, der spätestens bis Ende des 16. Fachsemesters abgeschlossen sein muss. Ausnahmsweise können einzelne Semester nicht berücksichtigt werden, hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss - fragen Sie bitte den Studiendekan nach Details!
2. Welche Veranstaltungen finden in welchem Semester statt?
SPB 9 - Privates Wirtschaftsrecht | SPB 10 - Öffentliches und Privates Wirtschaftsrecht | SPB 24 - Digitalwirtschaft | SPB 26 - Legal Tech | |
Wintersemester | Lauterkeitsrecht (Beurskens) Gewerblicher Rechtsschutz (Beurskens) | Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht (VHB-Kurs Kramer, Vorlesung Schröder) Lauterkeitsrecht (Beurskens) Kapitalmarktrecht (Huthmacher) oder Europäisches Wirtschaftsrecht (Abel) | Lauterkeitsrecht (Beurskens) Datenrecht (Bomhard)
| Datenbanken, Netzwerke, Sicherheit und Kommunikation (Schafft) Programmierung mit Skriptsprachen für Juristen (Beurskens) Ringvorlesung Legal Tech (Riehm) Variante 1: Rechtsanwaltliches Berufs- und Haftungsrecht (Lewinski - "große" Vorlesung) |
Sommersemester | Kartellrecht (Beurskens) Praxis des Kartellrechts (Linsmeier) Urheberrecht (Beurskens) Wirtschaftsrechtliche Verfahren (Kalbfus/Röckrath) (Seminar: Schreiben in den Semesterferien vor dem Semester) | Vergaberecht (VHB-Kurs Kramer) Regulierungsrecht (VHB-Kurs Kramer) Kartellrecht (Beurskens) (Seminar: Schreiben in den Semesterferien vor dem Semester) | Kartellrecht (Beurskens) Urheberrecht (Beurskens) Internetrecht (Bräutigam) (Seminar: Schreiben in den Semesterferien vor dem Semester) | Grundzüge des IT- und Datenrechts (Bomhard/Rücker) Algorithmen und Recht (Valerius) Variante 2: VHB-Kurs Rechtsanwaltliches Berufsrecht (Lewinski - "Kompaktkurs") |
3. Wo finde ich Materialien, um die Vorlesungen nachzubereiten bzw. mich auf die Prüfungen vorzubereiten?
Alle Veranstaltungen zum Privaten Wirtschaftsrecht werden durch einen Ilias-Kurs unterstützt. Dort finden Sie nicht nur ein (ausformuliertes) Skript, eine Gliederung mit Leitfragen (die auch in der mündlichen Prüfung gestellt werden könnten), Beispielsfälle und Klausuren aus früheren Jahrgängen, Gerichtsurteile und Aufsätze sowie die Folien aus der Vorlesung und eine Aufzeichnung der jeweils letzten Veranstaltungsreihe (ggf. also aus dem Vorjahr), sondern (vor allem) ein Forum, in dem Sie anonym (!) alle mehr oder minder unbequemen Fragen stellen können, die in der Veranstaltung offengeblieben sind. Die Kurse bleiben semesterübergreifend geöffnet und werden jeweils um aktualisierte Unterlagen ergänzt - es gibt also keinen "alten" Kurs, in den Sie versehentlich gelangen könnten.
Konkret gibt es folgende Kurse:
Lauterkeitsrecht https://ilias.uni-passau.de/ilias/goto.php?target=crs_76789_rcodeHEL4jPS4Vv&client_id=intelec
Kartellrecht https://ilias.uni-passau.de/ilias/goto.php?target=crs_72514_rcodeCAQ6BX267J&client_id=intelec
Gewerblicher Rechtsschutz https://ilias.uni-passau.de/ilias/goto.php?target=crs_76788_rcodeNFdRrgrqRT&client_id=intelec
Urheberrecht https://ilias.uni-passau.de/ilias/goto.php?target=crs_72508_rcode2hWB7Mes76&client_id=intelec
4. Kann man sich erst zur mündlichen Prüfung und danach zum Seminar anmelden?
Nein. Die mündliche Prüfung ist eine "studienabschließende Leistung". Das bedeutet, Sie müssen zumindest verbindlich zum Seminar angemeldet sein (d.h. die Anmeldefrist muss abgelaufen sein, so dass ein Rücktritt nicht mehr möglich ist).
5. Wann sind die Anmeldefristen für Seminare bzw. mündliche Prüfungen?
Die Anmeldefristen für die Seminare und mündlichen Prüfungen bestimmen nicht die Lehrstühle, sondern der Studiendekan - derzeit unter https://www.jura.uni-passau.de/studium/pruefungen/juristische-universitaetspruefung. Wenn dort noch keine Fristen angegeben sind, sind diese noch nicht festgelegt - bitte sehen Sie von einer Rückfrage ab.
III. Zum Seminar
1. Was ist ein Seminar und was muss man dort machen?
Das Seminar ist die einzige wissenschaftliche Veranstaltung in Ihrem Studium. Es ähnelt einem kleinen Promotionsverfahren (zum Erwerb eines Doktorgrades) und besteht aus zwei Elementen:
- Sie müssen selbstständig in der vorlesungsfreien Zeit eine wissenschaftliche Arbeit, die Seminararbeit, schreiben (quasi eine "kleine Dissertation"). Dabei müssen Sie keinen Fall lösen, sondern ein abstraktes Thema mit wissenschaftlichen Methoden (einschließlich Rechtsökonomik, Rechtsvergleichung, Rechtsphilosophie oder Rechtsgeschichte) unter Berücksichtigung einschlägiger Veröffentlichungen diskutieren. Es geht dabei weniger um die Zusammenfassung oder Darstellung, sondern um Ihre argumentativ begründete Ansicht / Ihren Lösungsvorschlag für ein Problem. Sie dürfen hierzu (wie bei den Hausarbeiten in der Übung) Datenbanken, Bücher und andere Quellen nutzen (freilich keine Ghostwriter einschalten). Bei Seminararbeiten gibt es keine "Musterlösung" - jede Arbeit ist ein individuelles Unikat. Anders als bei Bachelor- oder Masterarbeiten ist eine Betreuung beim Schreiben grundsätzlich nicht vorgesehen. Ich biete Ihnen aber die Möglichkeit einer Besprechung Ihrer Gliederung an. Die fertige Arbeit wird den anderen Teilnehmer:innen zugänglich gemacht.
- Die geschriebene Arbeit ist (nach Korrektur der Arbeit - also meist gegen Ende der Vorlesungszeit) den anderen Teilnehmer:innen mündlich zu präsentieren und gegen Kritik verteidigen (quasi eine "kleine Disputation"). Nun kann man natürlich nicht 30 Seiten Text in knapp 15 Minuten "runterreißen". Vielmehr sollen Sie hier einen Schwerpunkt bilden, die Kernüberlegungen zusammenfassen oder ein besonders anschauliches Beispiel vorführen. Sie dürfen hierzu Powerpoint, Karteikarten, Handouts, Tafelbilder, etc. nutzen - erforderlich ist dies freilich nicht. Nach dem Vortrag erfolgt eine Fragerunde - hier dürfen Ihre Kommiliton:innen Ihnen alle Fragen zur Arbeit und zum Vortrag stellen; zudem fragen meist die Professorinnen und Professoren ebenfalls (schon um sicherzustellen, dass Sie die Arbeit selbst verfasst haben). Der Vortrag und die Diskussion gehen nicht in die Note ein.
Ein Seminar ist eine Gruppenveranstaltung - d.h. grundsätzlich sollten Sie alle anderen Arbeiten lesen, zu den Vorträgen kommen und an den Diskussionen teilnehmen.
2. Welche Seminarthemen wurden beispielsweise vergeben?
- Regulierung von Gatekeepern (§ 18 IIIb GWB und Digital Markets Act)
- Rankingtransparenz im digitalen und analogen Bereich
- Grenzen der Influencer-Werbung anhand aktueller Rechtsprechung
- "Sittenwidrigkeit" als Eintragungshindernis
- Whistleblower und Geheimnisschutz - de lege lata und de lege ferenda
- Teilschutz im deutschen und europäischen Designrecht
- Grenzen der Anspielung auf geschützte (geographischer) Ursprungsbezeichnungen
- “Made in Germany” - Irreführung durch Werbung für im Ausland hergestellte Produkte
- Markenrechtlicher Erschöpfungsgrundsatz und selektive Vertriebssysteme
- Unterscheidungskraft trotz schutzunfähiger Kennzeichenbestandteile
- Auswirkung des Verhältnismäßigkeitsvorbehalts auf den Unterlassungsanspruch in Patentsachen in Verletzerketten
- Störerhaftung von Access-Providern und Domain-Registraren nach geltendem Recht
- § 19a GWB vs. Digital Markets Act
- Aktuelle Relevanz von Vertriebsverboten
- Geschäftsgeheimnisse als NFT?
- Ausräumung der Wiederholungsgefahr trotz fehlendem Vertragsstrafeversprechen?
- Nachhaltigkeit im Wettbewerbsrecht - Greenwashing als Irreführung?
- Lauterkeitsrechtliche Behandlung von “Dark patterns”
- Patentierbarkeit computerimplementierter Simulationen
- Ermittlung und Folgen der Kennzeichnungskraft
- Durchsetzung des Lauterkeitsrechts durch Verbandsklagen nach der Richtlinie 2020/1828
- Marktabgrenzung und Marktmacht auf mehrseitigen digitalen Märkten
- Missbrauch bei Anmeldung und Geltendmachung eines Kennzeichens
- Geschäftsgeheimnisse und Prozessrecht
- Influencer im Lauterkeits- und Medienrecht
- Irreführung durch Rechtsverfolgung bei nicht bestehender Forderung und durch Rechtsverteidigung
- Falsche, gekaufte oder sonst incentivierte Kundenbewertungen im Lauterkeitsrecht
- Voraussetzungen und Grenzen für den Schutz von Formmarken (§ 3 II MarkenG)
- Internationaler Geheimnisschutz
- Künstliche Intelligenz und Schutzrechte
- Voraussetzungen und Grenzen der Äquivalenz
3. Welche Seminarnoten wurden beispielsweise erzielt?
Punkte | 18 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 10 | 9 | 8 | 7 | 6 | 5 | 4 | 3 | 2 | 1 | 0 |
Anzahl | 0 | 1 | 2 | 3 | 0 | 2 | 4 | 3 | 6 | 1 | 2 | 1 | 1 | 2 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
4. Wann sollte ich mich für ein Seminar anmelden?
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Sie sich für Ihr Seminar im Anschluss an das erste Semester des Schwerpunktbereichstudiums anmelden (also nicht nach dem zweiten Schwerpunktsemester aber auch nicht, bevor Sie überhaupt mit dem Schwerpunktstudium begonnen haben). Das bedeutet:
Wenn Sie im Wintersemester (also im Oktober) mit dem Schwerpunktbereichstudium beginnen, gilt für Sie nicht die Anmeldefrist, die im August oder Oktober endet, sondern die Frist, die im Februar bzw. April endet. Eine Vorbesprechung für das Seminar findet meist im Januar, spätestens Anfang Februar statt. Die Arbeit schreiben Sie in den Semesterferien zwischen Februar und April bzw. am Anfang der Vorlesungszeit des Sommersemesters (also April/Mai) - wann genau Sie die 6 Wochen legen wollen, bestimmen Sie über ein Onlineportal selbst (Sie können also direkt nach Ende der Anmeldefrist beginnen, aber auch erst einmal in Urlaub fahren, ein Praktikum machen oder eine Hausarbeit schreiben). Die Vorträge sind gegen Ende des Sommersemesters, also im Juni oder Juli, nachdem Ihre Arbeiten korrigiert sind.
Wenn Sie im Sommersemester (also im April) mit dem Schwerpunktbereichstudium beginnen, gilt für Sie die Anmeldefrist, die im Juli/August bzw. im Oktober endet (und nicht diejenige, die bereits im Februar oder April endet). Hier ist die Vorbesprechung in der Regel im Juni oder spätestens im Juli. DIe Arbeit schreiben Sie in den Semesterferien zwischen Juli und Oktober bzw. am Anfang der Vorlesungszeit des Wintersemesters (also Oktober/November). Da dieses Seminar vom Lehrstuhl für Datenrecht betreut wird, kann ich nicht sagen, wo der Schreibzeitraum in diesem Rahmen liegt - bitte nehmen Sie mit ihm Rücksprache. Die Vorträge sind gegen Ende des Wintersemesters also Januar oder Februar.
Sie dürfen aber auch zu einem späteren Zeitpunkt die Seminararbeit beginnen - dies verlängert nur Ihr Studium entsprechend (denn Sie dürfen vorher keine mündliche Prüfung absolvieren und das gesamte Wissen des Schwerpunktbereichs bis zu diesem Zeitpunkt im Kopf behalten!).
5. Welche Inhalte muss ich für meine Seminararbeit beherrschen?
Der Zeitpunkt des Seminars bedeutet nicht unbedingt, dass inhaltlich nur die Themen des vorhergehenden Semesters behandelt werden. Sie können auch ein Thema aus dem Stoff des zweiten Schwerpunktbereichsemesters wählen, in dass Sie sich dann selbstständig einarbeiten müssen. Die Themen sind bewusst so gewählt, dass diese in sechs Wochen problemlos zu bearbeiten sind.
6. Welche Seminare kann ich wählen?
Im Sommersemester (Anmeldung im Februar/April, Arbeit schreiben in einem online frei wählbaren 6-Wochenzeitraum bis April/Mai, Vorträge im Juni/Juli) findet ein Seminar bei Prof. Beurskens (ggf. zusammen mit dem Lehrstuhl für Datenrecht) statt, in dem Themen aus
- Schwerpunktbereich 9 - Privates Wirtschaftsrecht (derzeit allein)
- Schwerpunktbereich 10 - Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht (mit Prof. Dr. Urs Kramer)
- Schwerpunktbereich 24 - Digitalwirtschaft (mit dem Lehrstuhl für Datenrecht)
- Schwerpunktbereich 26 - Legal Tech (mit Prof. Dr. Brian Valerius, dem Lehrstuhl für Datenrecht, Prof. Dr. Kai von Lewinski und Prof. Dr. Thomas Riehm)
vergeben werden.
Im Wintersemester (Anmeldung bis Juli/Oktober, Arbeit schreiben bis Oktober/November, Vorträge im Januar/Februar) bietet der Lehrstuhl für Datenrecht ein Seminar für die o.g. Schwerpunktbereiche an.
Sie können also in jedem Semester ein Seminar besuchen!
Darüber hinaus können sich die Studierenden im Schwerpunktbereich 10 - Öffentliches und Privates Wirtschaftsrecht auch zu den Seminaren der Professoren aus dem Öffentlichen Recht anmelden, die für diese Schwerpunktbereiche geöffnet sind.
7. Welche Hilfsmittel darf man im Seminar nutzen?
Es dürfen (und sollen) alle digital oder auf Papier verfügbaren Quellen zur Erstellung der Seminararbeit genutzt werden. Beim Vortrag dürfen Sie ebenfalls beliebige Hilfsmittel beiziehen.
Unter https://learn.jura.uni-passau.de/seminar/hilfe/recherche finden Sie eine direkt verlinkte Liste von online verfügbaren Zeitschriften, Handbüchern, Kommentaren, etc.
8. Wie schreibe ich eine Seminararbeit?
Hierzu biete ich Ihnen einen Videokurs unter https://learn.jura.uni-passau.de/seminar/hilfe/video und ein Merkblatt (https://learn.jura.uni-passau.de/seminar/Content/Merkblatt.pdf) an. Zudem gibt es in Stud.IP Materialien zu wichtigen Aspekten (Zitierweise, Formalia, etc.)
Wichtig sind mir
- eine eigene These
- eine klare Gliederung
- verständliche Formulierung
- Vermeidung überflüssiger Ausführungen (Wiederholungen, Erklärung von juristischem Allgemeinwissen)
9. Wie sollte ich meine Arbeit formatieren?
Unter https://learn.jura.uni-passau.de/seminar/hilfe/vorlage stelle ich Ihnen eine Dokumentenvorlage (mit Anleitung) zur Verfügung. Diese können Sie gerne benutzen (müssen es aber nicht).
IV. Zur mündlichen Prüfung
1. Wann findet die mündliche Prüfung statt?
Die Termine für die mündliche Prüfung bestimmt der Prüfungsausschuss in Abstimmung mit dem Studierendensekretariat für alle Schwerpunktbereiche einheitlich (siehe https://www.jura.uni-passau.de/studium/studiendekan/aktuelles). Die Termine liegen üblicherweise am Ende der Vorlesungszeit und erstrecken sich auch in die Vorlesungszeit hinein (im Wintersemester 2022/20233 etwa vom 09.01.2023 bis zum 28.02.2023).
Ich bemühe mich, die Prüfungen ausschließlich in der Vorlesungszeit (d.h. bis zur letzten Vorlesungswoche) durchzuführen. In diesem Fall wird nur der Stoff bis zu der Stunde vor der mündlichen Prüfung behandelt - Sie müssen sich also nicht selbstständig den noch nicht behandelten Stoff erarbeiten. Je nach Zahl der zu prüfenden Personen (dies waren zuletzt bis zu 40!) kann es aber ausnahmsweise sein, dass dies nicht gelingt.
Leider darf ich die Termine für die Prüfung nicht selbst vergeben, so dass ich keine besonderen Wünsche berücksichtigen kann - die Termine bestimmt allein das Prüfungssekretariat (in der Regel in alphabetischer Reihenfolge). Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Studiendekan.
Zur mündlichen Prüfung müssen Sie sich separat vom Seminar und vom Schwerpunktbereich anmelden. Ohne Anmeldung ist eine Prüfung leider nicht möglich! Sie können sich nicht zur mündlichen Prüfung anmelden, bevor die Rücktrittspflicht vom Seminar abgelaufen ist. Nach Ablauf der RÜcktrittspflicht sind SIe nicht verpflichtet, sich im selben Semester zu melden - Sie können dies auch auf folgende Semester aufschieben. Ratsam ist dies nicht, denn Sie müssen das Wissen des gesamten Schwerpunktbereichs bis zur mündlichen Prüfung behalten!
2. Wie läuft die Prüfung ab?
Die Prüfungen erfolgen stets als Gruppenprüfungen. Das bedeutet, dass Sie zu zweit oder sogar zu fünft gemeinsam geprüft werden.
Für jede:n Studierende:n sind dabei 25 Minuten Prüfungszeit vorgesehen. In der Regel werden Sie diese nicht am Stück erleben, sondern man wird immer wieder einmal "drangenommen". Es ist eher unüblich, sich zu melden, wenn nicht gerade danach gefragt wird.
Es handelt sich um ein "Prüfungsgespräch". Das heißt einerseits, dass es nicht eine bloße Fragerunde mit Ja/Nein-Fragen gibt, andererseits, dass sich das Gespräch je nach den Antworten in ganz verschiedene Richtungen entwickeln kann. In der Regel versucht man, Ihnen zu helfen, indem man sie in eine bestimmte Richtung zu schieben versucht.
Die Prüfung erfolgt durch mindestens eine:n Prüfer:in - insbesondere im Schwerpunktbereich 10 (Öffentliches Wirtschaftsrecht) in der Regel durch zwei Prüfer (Prof. Kramer und Prof. Beurskens), mitunter auch durch Lehrbeauftragte und Professoren gemeinsam (z.B. Dr. Linsmeier und Prof. Beurskens). Bei mehreren Prüfer:innen wird in zwei Teilen à 12,5 Minuten pro Kandidat:in geprüft und jeder Teil separat bewertet. Soweit nur ein Prüfer beteiligt ist, wird dieser durch eine:n Beisitzer:in unterstützt - das ist ein:e Wiss. Mit., die nicht selbst fragen darf, aber Protokoll führt und darauf achtet, dass das Verfahren fair abläuft.
3. Was behandelt die mündliche Prüfung?
Es werden alle Inhalte des jeweiligen Schwerpunktbereichs behandelt. Als Prüfer:innen wirken auch Lehrbeauftragte mit (etwa Kartellrecht in der Praxis), so dass auch die dortigen Inhalte beherrscht werden müssen. Nicht behandelt werden Inhalte, die nicht in der Vorlesung besprochen wurden (auch wenn sie im Skript, in Lehrbüchern, o.ä. auftauchen) - aber umgekehrt werden auch aktuelle Fragen behandelt, die nur mündlich in der Vorlesung diskutiert wurden, aber nicht auf Folien, im Skript oder in Lehrbüchern zu finden sind.
Ich biete im Rahmen meiner Vorlesung "Kartellrecht" im Sommersemester eine Prüfungssimulation an, in der Sie sich selbst einen Eindruck verschaffen können. Zudem können Sie bei der Fachschaft Protokolle früherer Prüfungen erhalten (https://www.jura.uni-passau.de/fachschaft-jura/schwerpunktprotokolle/).
4. Im Schwerpunktbereich 10 (Öffentliches und Privates Wirtschaftsrecht) gibt es eine Wahlmöglichkeit (Kapitalmarktrecht oder Europäisches Privatrecht). Wie wird dies berücksichtigt?
Bislang gibt es dazu noch keine Verwaltungspraxis. Wir werden aber vor der Prüfung in Erfahrung bringen, welche der beiden Veranstaltungen Sie gewählt haben und auch nur diese (zusätzlich zu den anderen Veranstaltungen ohne Wahlmöglichkeit) prüfen.
Sie müssen also
- weder den Stoff beider Veranstaltungen beherrschen,
- noch können Sie sich darauf verlassen, dass die von Ihnen ausgewählte Veranstaltung "ohnehin nicht geprüft wird".
Vielmehr kann die (und nur die) von Ihnen gewählte Veranstaltung auch Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
5. Welche Hilfsmittel darf man für die mündliche Prüfung nutzen?
DIes ergibt sich aus der jeweiligen Hilfsmittelbekanntmachung. Grundsätzlich gilt:
- Habersack, Deutsche Gesetze
- Reihe Beck im dtv „WettbR – Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Kartellrecht“ in aktueller Auflage (maximal 12 Monate alt)
- aus der Reihe Beck im dtv „Patent-und Designrecht“ in aktueller Auflage (maximal 12 Monate alt).