Für Studierende
Der Lehrstuhl betreut zwei Studiengänge, die juristische Inhalte mit praktischen Fragen der Digitalisierung verknüpfen:
- Der vierjährige (8 Semester, 240 ECTS-LP) Bachelorstudiengang "LL.B. Legal Tech" kann neben oder an Stelle eines Staatsexamensstudiums belegt werden. Er verbindet die Pflichtinhalte aus dem Staatsexamensstudiengang (Zwischenprüfung und Hauptstudium) mit Kursen aus der Wirtschaftsinformatik. Dabei liegt der Schwerpunkt bewusst nicht auf dem Handwerkszeug der Programiierung oder des Datenbankdesigns, sondern auf der unternehmerischen Perspektive der Transformation: Die Studierenden werden ausgebildet, Umstellungsprozesse zu begleiten und zu gestalten, indem sie Veranstaltungen wie Change Management besuchen.
- Der einjährige (2 Semester, 60 ECTS-LP) Masterstudiengang "LL.M. Rechtsinformatik" kann im Anschluss an das Staatsexamen oder den Bachelor Legal Tech belegt werden; auch andere Abschlüsse genügen, soweit insgesamt 240 ECTS erzielt wurden (etwa durch einen dreijährigen - 6 Semester, 180 ECTS-LP - Bachelor-Studiengang und zusätzliche juristische Berufserfahrung oder eine einjährige Weiterbildung im Anschluss an dieses Studium). Inhalt des Studiengangs ist vor allem die praktische Umsetzung der Digitalisierung juristischer Tätigkeiten (Gestaltung von Benutzeroberflächen, KI-Systemen, Datenbanken).
Der Lehrstuhl entwickelt und erprobt Systeme zum Selbststudium unter Nutzung digitaler Hilfsmittel.
Darüber hinaus entwickelt und betreut der Lehrstuhl diverse Portale zum Studium.
Der Lehrstuhl ist für vier Schwerpunktbereiche verantwortlich:
- Schwerpunktbereich 9 - Privates Wirtschaftsrecht: Das private Wirtschaftsrecht begegnet Ihnen täglich in den Medien – es geht um die Regeln für das Marktverhalten von Unternehmen (Lauterkeitsrecht), die ihnen zustehen-den Immaterialgüterrechte (Marken, Patente, Urheberrechte, etc.) und Geheimnisse so-wie das Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen sowie die Regelung marktmächtiger Unternehmen (Kartellrecht). Das private Wirtschaftsrecht knüpft an Fra-gen des Deliktsrechts, des Allgemeinen Schuldrechts und des Kreditsicherungsrechts an und vertieft zudem das Handelsrecht und das Zivilverfahrensrecht. Insoweit hat der Schwerpunktbereich einen unmittelbaren Bezug zum Inhalt der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Für eine künftige berufliche Tätigkeit ist das private Wirtschaftsrecht hoch attraktiv – gerade die größeren, deutschland- oder sogar weltweit tätigen Kanz-leien konzentrieren sich auf dieses Gebiet.
- Schwerpunktbereich 10 - Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht: Die unternehmerische Tätigkeit auf einem Markt unterliegt sowohl hoheitlichen als auch privatrechtlichen Beschränkungen, wobei die Grenzziehung oft wenig trennscharf ist. Der Schwerpunktbereich behandelt die besonders praxisrelevanten grundlegenden Fra-gen aus diesem breiten Themenfeld – ohne Sie mit Details aktueller Rechtsprechung oder Spezialmaterien zu überfordern. Er knüpft nicht nur an die Veranstaltungen zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht, sondern auch an die zivilrechtlichen Kerngebiete (Deliktsrecht, Kreditsicherungsrecht) und prüfungsrelevante Nebengebiete (Handels-recht, Zivilverfahrensrecht) an. Im Berufsalltag sind Kompetenzen in beiden Säulen des Wirtschaftsrechts nicht nur in internationalen Großkanzleien, sondern auch bei der Be-ratung des Mittelstands von zentraler Bedeutung.
- Schwerpunktbereich 24 - Digitalwirtschaft: Dem 21. Jahrhundert liegt eine auf weltweiter digitaler Vernetzung aufbauende, daten-basierte Wirtschaft zugrunde. Diese wirft naturgemäß eine Vielzahl von Rechtsfragen auf, über die nicht nur die Medien täglich berichten. Angefangen mit den Vorwürfen ei-nes Missbrauchs von Marktmacht durch die großen Digitalkonzerne (Meta, Amazon, Alphabet, etc.) über die Gewinnschöpfung aus personen- oder nicht personenbezoge-nen Daten (einschließlich Telemetrie) über die Möglichkeiten zur Manipulation von End-verbraucherverhalten gilt es eine Vielzahl von rechtlichen Herausforderungen zu bewäl-tigen. Der Schwerpunktbereich Digitalwirtschaft führt in diese Themen ein und schafft so die Grundlage für eine aktive Mitwirkung an diesem spannenden Thema. Der Schwerpunktbereich knüpft an zahlreiche Vorlesungen aus dem Pflichtfachbereich an und vertieft diese – etwa an das Deliktsrecht, das Sachenrecht und Kreditsicherungs-recht oder auch das Allgemeine Schuldrecht.
- Schwerpunktbereich 26 - Legal Tech: Der Schwerpunktbereich „Legal Tech“ führt in den modernen und künftigen Berufsalltag der Rechtsberatung ein: Welche Tätigkeiten können automatisiert werden – und wie müssen Systeme ausgestaltet sein, damit Jurist:innen diese nutzen, aber auch kritisch überprüfen können? Welches Potential haben Algorithmen und Datenbankstrukturen im Berufsalltag? Ab wann überschreitet ein Onlinedienst die Grenze zur erlaubnispflichten Rechtsdienstleistung – und welche Anforderungen gibt es z.B. an Vergütung, Werbung oder Dokumentation? Auch ohne jegliche technischen Vorkenntnisse vermittelt der Schwerpunktbereich die notwendigen Kompetenzen, um den Herausforderungen an Rechtsdienstleistungen im 21. Jahrhundert gerecht zu werden.
Anmeldefristen zu den Schwerpunktbereichen, den Seminaren und die Termine der mündlichen Prüfungen setzt der Studiendekan zentral fest - Sie finden diese auf dessen Internetseiten.
Informationen zu den Schwerpunktbereichen des Lehrstuhls haben wir für Sie in einer FAQ (Frequently Asked Questions) zusammengefasst.
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