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Der aus Wissenschaftlern und Praktikern bestehende Arbeitskreis erarbeitete in insgesamt zehn Arbeitssitzungen einen Gesetzesvorschlag für das Spannungsfeld "Einfluss und Information der Medien im Strafverfahren" – mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten und der für ihn streitenden Unschuldsvermutung auf der einen sowie der Rundfunk- und Pressefreiheit auf der anderen Seite.

Ziel der Arbeiten war die Entwicklung gesetzlicher Standards für eine grundrechtswahrende, aber zugleich auch dem Informationsinteresse der Allgemeinheit entsprechende Medienarbeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten, insbesondere bei der Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit Strafverfahren.

Themenschwerpunkte waren außerdem der Schutz von Verfahrensbeteiligten, die Stärkung von Beschuldigten- und Opferrechten, die Bedeutung der Unschuldsvermutung, Presse-/Medienfreiheit contra Persönlichkeitsrecht, Prävention durch Medienberichterstattung sowie die Fahndung durch moderne Medien, insbesondere soziale Netzwerke.

Der Entwurf für einen neu in die Strafprozessordnung (StPO) einzufügenden Abschnitt „Medienarbeit“ (§§ 501-504 StPO-E) mit einer ausführlichen Gesetzesbegründung wurde am 6. Mai 2019 in den Räumlichkeiten der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz vorgestellt.

Forschungsergebnisse:

Zöller/Esser (Hrsg.), Justizielle Medienarbeit im Strafverfahren: Entwurf des Arbeitskreises Strafprozessrecht und Polizeirecht (ASP) für eine die Pressefreiheit und das Persönlichkeitsrecht schützende Auskunftserteilung im Strafverfahren (Projektabschlussband), Nomos Verlag, 2019, ISBN 978-3-8487-5643-8

Projektleitung an der Universität Passau Prof. Dr. Robert Esser (Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht)
Laufzeit 01.07.2015 - 31.05.2019
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