Ausstellung des Großen Scheins / Klausurabholung
Wichtiger Hinweis
Die Scheine ab 2019 sind ab sofort über HISQIS erhältlich! Nähere Informationen siehe hier.
Für frühere Jahrgänge gilt:
Aufgrund der momentanen Situation ist die Ausstellung des Scheins für die "Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene" nur auf postalischem Wege möglich (d.h. sofern Sie an unserem Lehrstuhl die Klausuren geschrieben haben. Eine entsprechende Übersicht finden Sie auf der Seite des Studiendekans). Alternativ können Sie einen Umschlag mit den u.a. Unterlagen in unser Postfach an der NK-Pforte einwerfen.
Bitte lassen Sie uns unbedingt folgende Unterlagen (ggf. auf elektronischem Wege) nebst einem ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag zukommen (Sie erhalten sämtliche Unterlagen wieder zurück):
- die Hausarbeit im Original (bzw. Kope des Deckblatts und der Bewertungsseite)
- die Klausuren (bzw. Kope des Deckblatts und der Bewertungsseite)
- einen HISQIS-Ausdruck
- das Zwischenprüfungszeugnis (Original oder HISQIS-Auszug)
- eine Immatrikulationsbescheinigung für das Semester, in welchem die Klausuren geschrieben wurden oder Studienverlaufsbescheinigung
- ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich