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Schwerpunktbereich

Allgemeine Informationen zur Schwerpunktbereichsausbildung und den neuen Schwerpunktbereichen (ab WS 12/13) finden Sie in der  Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 19. Februar 2004 in der Fassung der sechsten Änderungssatzung vom 26. Juli 2012, sowie in der Informationsbroschüre des Studiendekans.

Professor Dr. Herrmann, LL.M. beteiligt sich als Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an folgenden Teilbereichen in der Schwerpunktausbildung: 

  • Völker- und Europarecht (Schwerpunktteilbereiche: 2 I, 25 II)
  • Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Schwerpunktteilbereiche: 2 II, 3 I, 6 I, 12 II, 15 II)
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht (Schwerpunktteilbereiche: 3 II, 13 II, 14 II, 19 I)

Professor Herrmann fungiert zudem als Schwerpunktbereichskoordinator für den Schwerpunktbereich 6: Recht der internationalen Wirtschaft.

Veranstaltung SWS
I. Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht  
Europäisches Wirtschaftsrecht SWS
Völkerrecht AT 2 SWS
Recht der Auslandsinvestitionen SWS
Welthandelsrecht SWS
II. Internationale Handelsgeschäfte und internationale Streitbeilegung  
Recht der internat. Handelsgeschäfte I: Kollisionsrechtliche Grundlagen 1 SWS
Recht der internat. Handelsgeschäfte II: UN-Kaufrecht 1 SWS
Recht der internat. Handelsgeschäfte III: Besondere Geschäftstypen 1 SWS
Internationales privates Wirtschaftsrecht SWS
Europäisches und internationales Zivilverfahrensrecht SWS
Schiedsgerichtsbarkeit 1 SWS
Seminar 2 SWS

Erläuterung des Schwerpunktbereichs 6

Bis zum 4. bzw. 5. Semester haben die Studierenden sowohl die Grundzüge des nationalen privaten Wirtschaftsrechts als auch die nach nationalem Recht bestehenden verfassungsrechtlichen Sicherungen wirtschaftlicher Tätigkeit sowie die Verzahnung der deutschen Rechtsordnung mit dem Völkerrecht und dem Recht der Europäischen Union kennen gelernt. Der Schwerpunktbereich vermittelt die kollisionsrechtlichen, europarechtlichen und völkerrechtlichen Grundlagen der internationalen Geschäfts- und Investitionstätigkeit von Unternehmen. Dabei werden öffentlich-rechtlich und privatrechtlich gelagerte Teilfragen bewusst miteinander verzahnt, um so ein vollständiges Bild des Ordnungsrahmens der internationalen Wirtschaft zu vermitteln.
Die rechtliche Regulierung der modernen globalisierten Wirtschaft beruht auf einem Geflecht rechtlicher Anforderungen, die aus unterschiedlichen Quellen entspringen und die strategische Geschäfts- und Investitionsentscheidungen von Unternehmen zunehmend komplexer machen. Der Schwerpunktbereich vermittelt die Kenntnisse dieser Anforderungen und bereitet die Studenten damit auf Tätigkeiten in internationalen Unternehmen, Kanzleien sowie Behörden vor, die mit der nationalen, supranationalen oder internationalen Regulierung des Wirtschaftsverkehrs befasst sind. Voraussetzung sind vor allem Interesse an internationalen Fragestellungen sowie ein Grundverständnis für wirtschaftliche Sachverhalte.

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