Schwerpunktbereich
Allgemeine Informationen zur Schwerpunktbereichsausbildung und den neuen Schwerpunktbereichen (ab WS 12/13) finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 19. Februar 2004 in der Fassung der sechsten Änderungssatzung vom 26. Juli 2012, sowie in der Informationsbroschüre des Studiendekans.
Professor Dr. Herrmann, LL.M. beteiligt sich als Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an folgenden Teilbereichen in der Schwerpunktausbildung:
- Völker- und Europarecht (Schwerpunktteilbereiche: 2 I, 25 II)
- Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Schwerpunktteilbereiche: 2 II, 3 I, 6 I, 12 II, 15 II)
- Öffentliches Wirtschaftsrecht (Schwerpunktteilbereiche: 3 II, 13 II, 14 II, 19 I)
Professor Herrmann fungiert zudem als Schwerpunktbereichskoordinator für den Schwerpunktbereich 6: Recht der internationalen Wirtschaft.
Veranstaltung | SWS |
---|---|
I. Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht | |
Europäisches Wirtschaftsrecht | 2 SWS |
Völkerrecht AT | 2 SWS |
Recht der Auslandsinvestitionen | 2 SWS |
Welthandelsrecht | 2 SWS |
II. Internationale Handelsgeschäfte und internationale Streitbeilegung | |
Recht der internat. Handelsgeschäfte I: Kollisionsrechtliche Grundlagen | 1 SWS |
Recht der internat. Handelsgeschäfte II: UN-Kaufrecht | 1 SWS |
Recht der internat. Handelsgeschäfte III: Besondere Geschäftstypen | 1 SWS |
Internationales privates Wirtschaftsrecht | 1 SWS |
Europäisches und internationales Zivilverfahrensrecht | 3 SWS |
Schiedsgerichtsbarkeit | 1 SWS |
Seminar | 2 SWS |
Erläuterung des Schwerpunktbereichs 6
Bis zum 4. bzw. 5. Semester haben die Studierenden sowohl die Grundzüge des nationalen privaten Wirtschaftsrechts als auch die nach nationalem Recht bestehenden verfassungsrechtlichen Sicherungen wirtschaftlicher Tätigkeit sowie die Verzahnung der deutschen Rechtsordnung mit dem Völkerrecht und dem Recht der Europäischen Union kennen gelernt. Der Schwerpunktbereich vermittelt die kollisionsrechtlichen, europarechtlichen und völkerrechtlichen Grundlagen der internationalen Geschäfts- und Investitionstätigkeit von Unternehmen. Dabei werden öffentlich-rechtlich und privatrechtlich gelagerte Teilfragen bewusst miteinander verzahnt, um so ein vollständiges Bild des Ordnungsrahmens der internationalen Wirtschaft zu vermitteln.
Die rechtliche Regulierung der modernen globalisierten Wirtschaft beruht auf einem Geflecht rechtlicher Anforderungen, die aus unterschiedlichen Quellen entspringen und die strategische Geschäfts- und Investitionsentscheidungen von Unternehmen zunehmend komplexer machen. Der Schwerpunktbereich vermittelt die Kenntnisse dieser Anforderungen und bereitet die Studenten damit auf Tätigkeiten in internationalen Unternehmen, Kanzleien sowie Behörden vor, die mit der nationalen, supranationalen oder internationalen Regulierung des Wirtschaftsverkehrs befasst sind. Voraussetzung sind vor allem Interesse an internationalen Fragestellungen sowie ein Grundverständnis für wirtschaftliche Sachverhalte.