Mitglieder
Prof. Dr. Michael Beurskens LL.M. (Gewerblicher Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht. Die Themenschwerpunkte seiner Forschung liegen in:
- "Internet of Things" - Aufrechterhaltung von Kontrolle trotz endgültiger Besitzverschaffung
- Haftung und IT-Sicherheit
- Rechtsfragen von "Industrie 4.0"
- Datenschutz-Grundverordnung
- Rechtsfragen von Social Media
- Open Access Lizenzierung
Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Bräutigam ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Partner der Kanzlei Noerr LLP in München. Er leitet als Co-Head den Bereich Commercial und ist Mitglied der Practice Group Digital Business.
- Sein Beratungsspektrum umfasst alle Fragestellungen des IT-Rechts und der Digitalisierung/ Industrie 4.0 mit folgenden Schwerpunkten: Softwareerstellungs- und Wartungsverträgen, Rahmen- und Projektverträgen sowie Outsourcing-Verträgen und Service Level Agreements, Cloud Computing, Datenschutz, Recht an Daten, Cyber Security, Haftungsfragen, (Software-)lizenzrechtliche Themen, Vernetzung und Problemstellungen im IP Umfeld.
- Neben seiner langjährigen praktischen Tätigkeit publiziert und referiert er regelmäßig zu aktuellen Fragen der Digitalisierung und dem IT-Recht. Er ist nicht nur Mitherausgeber der zusammen mit dem BDI herausgegebenen Studie und juristischen Stellungnahme „Digitalisierung/Industrie 4.0“ sondern auch Herausgeber der Rechtshandbücher „IT-Outsourcing und Cloud-Computing“ (3. Auflage) und E-Commerce. Darüber hinaus ist er Mitglied des Redaktionsbeirats bei der Zeitschrift Computer und Recht (CR), Mitherausgeber der NJW und Honorarprofessor an der Universität Passau.
- Neben seinem Engagement in verschiedenen Vereinigungen (u.a. Stellvertretender Vorstandsvorsitzender bei der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik [DGRI], International Technology Law Association [ITechLaw], in der er ViceChair des Cyber Crime Committees ist), gehört Prof. Dr. Peter Bräutigam dem geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im deutschen Anwaltverein [DAVIT] an und ist außerdem Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender der Stiftung Datenschutz.
- Als führender IT-Anwalt u. a. empfohlen von Best Lawyers, Chambers & Partners, Expert Guides, JUVE und Legal 500. Als führender Anwalt für IT und Outsourcing empfohlen von Best Lawyers, Chambers Europe, Best ofthe Best (Euromoney/Expert Guides), JUVE Handbuch, Legal 500 und dem Who‘s Who Legal. Ausgezeichnet als „Global Internet & e-Commerce Lawyerofthe Year” bei den Who’s Who Legal Awards 2013 und als „TMT-IT Lawyerofthe Year” bei den Who’s Who Legal Awards 2016.
Professor Dr. Moritz Hennemann, MJur (Oxon.) ist Inhaber des Lehrstuhls für Europäisches und Internationales Informations- und Datenrecht und Leiter der Forschungsstelle für Rechtsfragen der Digitalisierung an der Juristischen Fakultät der Universität Passau seit 2020. Er ist außerdem Affiliate des Berkman Klein Center for Internet & Society der Harvard University. In Bezug auf das Recht der digitalen Gesellschaft sind hervorzuheben:
- Forschung zu Schnittstellenfragen im Bürgerlichen Recht, Wirtschafts-, Daten-, Medien- und Informationsrecht, insbesondere zum Rechts- und Ordnungsrahmen der Daten- und Digitalwirtschaft, zur globale Daten(schutz)rechtsentwicklung und zur Daten(schutz)rechtsvergleichung, zu Ordnungen der Interaktion und Partizipation im 21. Jahrhundert, zur Governance der Informationsgesellschaft sowie allgemein zum Verhältnis von Recht und Technik im 21. Jahrhundert.
- Studium in Heidelberg (1. Juristische Prüfung 2009), Krakau, Freiburg (Promotion 2011) und Oxford (MJur 2011), Juristischer Vorbereitungsdienst in Hamburg (2. Staatsexamen 2014), währenddessen Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Abt. Prof. Zimmermann, Hamburg. Rechtsanwalt bei Hengeler Mueller, Düsseldorf (2014-2016). Akademischer Rat am Institut für Medien- und Informationsrecht der Universität Freiburg (2016-2020; Habilitation 2019). Visiting Researcher an der Harvard Law School (2018). Gastdozentur und -vorlesungen an der China University of Political Science and Law, Peking, China (2019) und an der University of Ghana School of Law, Accra, Ghana (2019).
- Preis des Jahres 2012 der Dr. Georg F. Rössler-Stiftung im Verein der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof e. V.; Fakultätslehrpreis, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Freiburg (2019); Albert-Bürklin-Forschungspreis der Wissenschaftlichen Gesellschaft Freiburg (2019).
Prof. Dr. Kai von Lewinski ist Inhaber des Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht. Er ist außerdem Mitglied des DFG-Graduiertenkollegs 1681[/2] „Privatheit[ und Digitalisierung]“. Die Forschung von Professor v. Lewinski befasst sich primär mit dem Medienrecht, der Algorithmenregulierung, dem Datenschutzrecht und dem Berufsrecht der Anwälte und Steuerberater. Mit Blick auf das Recht der digitalen Gesellschaft sind folgende Tätigkeiten hervorzuheben:
- Mitorganisator verschiedener Veranstaltungen zu Themen im Zusammenhang mit Recht und IT, wie Tagung „Herausforderung Informationsgesellschaft“ des Heidelberger Clubs für Wirtschaft und Kultur e.V. (1993); Assistententagung Öffentliches Recht „Netzwerke“ (2007); „Input Control“ - Datenqualität und Datenvalidität als Grundlage rechtlicher Automatisierungsprozesse (2020).
- Preisträger des Hochsprung-Awards für „Law Games – Serious Gaming verbindet Studium mit der Praxis von Startup-Unternehmen“ als Wettbewerb zur Förderung der Gründungsdynamik an Hochschulen in Bayern (2016)
- 2016 sowie 2019-2019 Anfertigung der Studien „Bestehende und künftige Regelungen des Einsatzes von Algorithmen im HR-Bereich“ (AlgorithmWatch) und „Datenschutzkommunikation“ (DATEV Stiftung Zukunft)
- (Mit-)Autor bzw. (Mit-)Herausgeber diverser einschlägiger Werke zum Medien- und Datenschutzrecht, darunter die Lehrbücher „Medienrecht“ (2020); „Datenschutzrecht“ (2018) sowie die Monografie „Die Matrix des Datenschutzes“ (2014)
Prof. Dr. Thomas Riehm ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie und Gründer des Instituts für das Recht der digitalen Gesellschaft. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Vertrags- und Haftungsrecht mit Fokus auf IT. Themen seiner Arbeit umfassen:
- Regulatorische Fragen der IT-Sicherheit, insbesondere der privaten Durchsetzung von IT-Sicherheitsanforderungen durch Vertrags-, Haftungs- und Wettbewerbsrecht (stellv. Leiter des BSI-geförderten Forschungsprojekts 356: „IT-Sicherheitsregulierung“)
- Smart Contracts und Blockchain (Distributed Ledger Technology)
- Datenschuldrecht: Verträge über Daten, Haftung für Daten
- Vertragliche und außervertragliche Haftung und Verantwortung für Künstliche Intelligenz
Prof. Dr. Meinhard Schröder ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Informationstechnologierecht. Er ist außerdem Mitglied des DFG-Graduiertenkolleg 1681/2 "Privatheit und Digitalisierung". Zu den wesentlichen Schwerpunkten seiner Arbeit zählen:
- Wirtschaftsverwaltungsrecht, gerade im Hinblick auf die Digitalwirtschaft
- Datenschutzrecht, insbes. für öffentliche Stellen
- Forschungsprojekt „Privacy BlackBox“, das sich mit dem datenschutzkonformen Kameraeinsatz im Auto befasst
- Forschungsprojekt „HELIOS": Forscherinnen und Forscher europaweit entwickeln eine dezentrale Struktur für ein soziales Netzwerk, das sich an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer anpasst und ihnen zugleich Kontrolle über ihre Daten gibt.