Über das Institut
„Recht der digitalen Gesellschaft“
Digitalisierung der Gesellschaft führt zu neuen Fragen
Mit der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft sind auch das Recht und die Rechtswissenschaft neuen Fragestellungen ausgesetzt. Technisch neuartige und komplexe Sachverhalte erfordern Antworten auf bisher noch nicht untersuchte rechtliche Fragen. Diese Fragen stellen sich sowohl im Hinblick auf die Gestaltung der Rechtsordnung durch Politik und Gesetzgebung als auch im Hinblick auf die Anwendung des existierenden Rechts durch Gerichte, Verwaltung und Anwaltspraxis. Neuartige Phänomene wie Künstliche Intelligenz, Blockchain, Smart Contracts, Internetplattformen, Content-Streaming, aber auch die Nutzung neuer Kommunikations- und Entscheidungsmechanismen in Justiz und Verwaltung, stellen die Rechtswissenschaft immer wieder vor die Aufgabe zu prüfen, ob die überkommenen rechtlichen Instrumente geeignet sind, mit diesen Phänomenen umzugehen, oder ob gänzlich neuartige Regulierungsansätze erforderlich sind.
Intra- und interdisziplinäre Ansätze
Die neuen Rechtsfragen berühren alle juristischen Teildisziplinen, weisen also genuin intradisziplinären Charakter auf. Die betroffenen Rechtsgebiete reichen vom Verfassungsrecht (z.B. Persönlichkeitsschutz, Informations- und Meinungsfreiheit, extraterritoriale Rechtsdurchsetzung) über das Verwaltungsrecht (z.B. öffentliches IT-Sicherheitsrecht, Recht des e-Government, Datenschutzrecht), das Zivilrecht (z.B. IT-Vertrags- und Haftungsrecht, Recht des e-Commerce, Daten als Vertragsgegenstand) das Zivilverfahrensrecht (z.B. Legal Tech, e-Justice, Justizkommunikation, digitale Akte, Beweisführung durch elektronische Dokumente), das Wirtschaftsrecht (z.B. Plattformregulierung, Token-Economy auf der Blockchain) über das internationale Privat- und Verfahrensrecht für grenzüberschreitende Sachverhalte bis hin zum Internet- und IT-Strafrecht. Zugleich sind die erwähnten Fragestellungen prädestiniert für interdisziplinäre Ansätze, weil sich notwendig Überschneidungen mit technischen, ethischen oder wirtschaftlichen Fragestellungen ergeben, ohne deren Berücksichtigung auch die rechtliche Untersuchung unvollständig bliebe.
Die Rolle des Instituts in diesem Zusammenhang
Die Bearbeitung dieser Fragestellungen durch einzelne Forschende stößt hier schnell an Grenzen, weil die intra- und interdisziplinären Anforderungen von Forschungsprojekten allenfalls mit großem individuellem Aufwand erfüllbar sind. Das „Instituts für das Recht der digitalen Gesellschaft“ bündelt die vielfältigen Aktivitäten der Juristischen Fakultät auf diesem Gebiet und versteht sich als zentraler Ansprechpartner für interdisziplinäre Kooperationen und Forschungsprojekte.
Aufgaben des Instituts
Wissenstransfer als zentrale Aufgabe
Zentrale Aufgabe des Instituts ist aus diesem Grund die Forschung und der Wissenstransfer zu sämtlichen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem Recht der digitalen Gesellschaft auftreten. Neben der intradisziplinären Beratung und Forschung in den unterschiedlichen juristischen Teildisziplinen zählt auch die Beratung der Politik und Mitwirkung an einschlägigen Gesetzgebungsverfahren zu dem zentralen Aufgabenbereich der Forschungseinrichtung.
Beteiligung an der Lehre
Im Bereich des Wissenstransfers findet eine umfassende Beteiligung des Instituts an der Lehre statt: Dies betrifft nicht nur die Mitwirkung bei der Konzeption entsprechender Studiengänge, wie beispielsweise LL.M. Legal Tech und dem juristischen Beitrag der Digital Studies, sondern auch das Angebot von Lehrveranstaltungen in geeigneten Studiengängen zu dem Forschungsgegenstand des Instituts.
Kooperation mit intra- und interdisziplinären Forschungsprojekten
Bei seiner Arbeit wirkt das Institut darüber hinaus auch bei intra- und interdisziplinären Forschungsprojekten mit Bezug zur Digitalisierung mit. Zu den gegenwärtigen Kooperationspartnern zählen beispielsweise FREDI (Forschungsstelle für Rechtsfragen der Digitalisierung) und ISL (Institut für IT-Sicherheit und Sicherheitsrecht). Weitere Informationen befinden sich unter dem Menüpunkt Kooperationspartner.