Zu welchen Fragestellungen wird in der Startup Law Clinic beraten?
Die Startup Law Clinic berät in allen Rechtsbereichen, die für die Unternehmensgründung relevant sind; ausgenommen ist das Steuerrecht. Das Angebot ist damit denkbar breit und umfasst:
- Datenschutzrecht,
- Vertragsrecht,
- Gesellschaftsrecht,
- Markenrecht,
- Urheberrecht,
- Wettbewerbsrecht,
- aber auch öffentlich-rechtliche Materien wie das Baurecht.
Rechtsgebietsunabhängig sind zudem solche Fragen ausgenommen, die die Studierenden in ihrem jeweiligen Ausbildungsstand überfordern.
Was davon erfasst ist, klärt die Leitung der Law Clinic mit dem Startup und den Studierenden im Einzelfall.
Die Beratung in der Startup Law Clinic wird wesentlich durch die rechtsdienstleistungsrechtlichen Vorgaben des § 6 Abs. 2 RDG bestimmt.
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