Bei der Beratung in der Startup Law Clinic handelt es sich um eine unentgeltliche Geschäftsbesorgung unter den rechtsdienstleistungsrechtlichen Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 RDG, für die die Haftung auf Vorsatz und schwere Fahrlässigkeit beschränkt wird.
Die Beratung findet unter Anleitung eines Volljuristen statt, der das Beratungsergebnis methodisch prüft. Daher empfehlen wir, die Gutachten der Law Clinic lediglich zur Bewertung von rechtlichen Risiken zu nutzen und keine Geschäftsentscheidungen daraus zu entwickeln.
Die Beratung in der Law Clinic kann eine die Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine zugelassene Rechtsanwältin nicht ersetzen.