Exkurs 9
Exkurs 9: Tacitus
Zitat aus Tacitus Germania 12.1:
"Auch bei den Volksversammlungen kann man Anklage erheben und die Todesstrafe beantragen. Die Strafen sind unterschiedlich, je nach Delikt. Verräter und Überläufer hängen sie an den Bäumen auf, Feiglinge, Drückeberger und Sexualtäter werden im Moor versenkt mit darüber geworfenem Flechtwerk aus Zweigen. Der Unterschied der Hinrichtung erklärt sich daraus, dass Bösartigkeit und Niedertracht öffentlich angeprangert werden soll, man aber Schimpf und Schande verbergen will. Auch bei geringeren Vergehen machen sie Unterschiede. Die Schuldigen müssen entsprechende Bußen zahlen, mit Pferden und Rindern. Ein Teil davon geht an den König oder den Stamm, ein Teil an den Geschädigten oder seine Verwandtschaft. Auf diesen Volksversammlungen werden auch diejenigen Häuptlinge gewählt, die in den Dörfern und Bezirken Recht sprechen sollen. Jeweils 100 Männer aus dem Volk sind dabei, die mit ihnen beraten und entscheiden."
Zitat aus Tacitus Germania 12.1:
"Mit der Erbschaft übernehmen sie die Fehden ihres Vaters und ihrer Verwandten und die freundschaftlichen Bindungen der Verwandtschaftsgruppen zu anderen. Bei Fehden sind sie nicht unversöhnlich. Auch von Tötungen kann man sich lösen durch eine bestimmte Zahl von Waffen und Vieh. Diese Wiedergutmachung erhält die ganze Verwandtschaft. Es ist sehr sinnvoll für den öffentlichen Frieden, denn solche Fehden sind ziemlich gefährlich, wenn man bedenkt, dass sie sehr frei sind und keine straffe Organisation haben."