Forschung
Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls:
- Deutsches und europäisches Wirtschaftsverfassungs- und -verwaltungsrecht
- Kommunalrecht
- Datenschutzrecht und Datenrecht
- Verwaltungsverfahrensrecht und e-Government
- Effektiver Rechtsschutz
Laufende Drittmittelprojekte:
DFG-Projekt 528796849: Digitalisierung des Verwaltungsrechts in Deutschland und Taiwan
Die Digitalisierung wirkt sich global in nahezu allen Lebensbereichen aus. Infolgedessen stehen die Rechtsordnungen weltweit unter erheblichem Änderungsdruck. Das Öffentliche Recht, insbesondere das Verwaltungsrecht, ist hiervon nicht ausgenommen. Vergleichbare Herausforderungen wirken sich dabei jedoch nicht notwendig in übereinstimmenden rechtlichen Lösungen aus. Vielmehr entwickeln sich in unterschiedlichen Staaten divergierende Ansätze, welche sich zugleich als Weichenstellungen für die künftige Rechtsentwicklung und damit auch für die Funktionsweise von Staaten auszuwirken geeignet sind. Damit verbunden sind Auswirkungen auf die Balance zwischen den Staatsgewalten, die Bedeutung und Realisierung von Individualrechten wie auch den internationalen Standortwettbewerb. Deutschland und Taiwan stehen insoweit vor vergleichbaren Herausforderungen. Zugleich weisen das deutsche und das taiwanesische Verwaltungsrecht aufgrund der historischen Orientierung des taiwanesischen Gesetzgebers am deutschen Vorbild eine erkennbare Ähnlichkeit auf. Diese beschränkt sich nicht auf die Rechtstexte, sondern auch auf ihre Interpretation und die damit verbundene Methodik. Eine vergleichende Auseinandersetzung mit rechtlichen Lösungen ist daher ohne weiteres möglich. Mit ihren gleichwohl gegebenen Unterschieden zeigen beide Verwaltungsrechtsordnungen zugleich Entwicklungspotenziale des jeweils anderen nationalen Verwaltungsrechts auf. Diese Unterschiede, ihre Hintergründe und Auswirkungen sollen - soweit die Digitalisierung betroffen ist - im Fokus des Projekts stehen und wechselseitig Anstöße für eine Fortentwicklung des Verwaltungsrechts in Deutschland und Taiwan geben. Hierfür bedarf es einer systematischen Auseinandersetzung mit der Rechtsentwicklung in beiden Ländern vor dem Hintergrund u.a. verfassungsrechtlicher Besonderheiten, des jeweiligen technologischen Entwicklungsstandes (allgemein wie auch sachbereichsspezifisch), der politischen Bereitschaft zum und Gründe für den Einsatz von IT im Zusammenhang mit der Erfüllung von Verwaltungsaufgaben (z.B. Pandemien, Vereinfachung der Massenverwaltung). In Einzelnen zu untersuchen sind Normen und Rechtsakte im Allgemeinen wie auch im besonderen Verwaltungsrecht und ihre Funktionsweise, welche unmittelbar die Funktionsweise der Verwaltung im "digitalen Staat" zum Gegenstand haben. Ergänzend sind verwaltungs(rechts)bezogene Herausforderungen der Digitalisierung zu identifizieren und in den Blick zu nehmen, die in beiden Rechtsordnungen bislang unzureichend erfasst werden.
Projekt in Kooperation mit dem National Science and Technology Council (NSTC)