Schwerpunktbereich 18
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Das Rechtsgebiet des Öffentlichen Wirtschaftsrechts beinhaltet sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaftstätigkeit privater Akteure als auch die Vorgaben für die Wirtschaftstätigkeit des Staates selbst. Der Schwerpunktbereich fokussiert auf den erstgenannten Aspekt und zeichnet sich durch eine abwechslungsreiche Mischung von Verfassungs- und Verwaltungsrecht aus, ergänzt um europarechtliche Einflüsse (insbesondere Grundfreiheiten).
Der „Allgemeine Teil“ des Schwerpunktbereiches wird durch zwei Vorlesungen abgedeckt: Einerseits das „Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht“, das anders als früher nicht mehr nur als vhb-Kurs angeboten wird, und andererseits das „Europäische Wirtschaftsrecht“, das sich mit dem Europäischen Binnenmarkt, insbesondere den Grundfreiheiten auseinandersetzt und insofern eine Vertiefung des Grundkurses „Europarecht und Internationales“ darstellt.
Der „Besondere Teil“ des Schwerpunktes bietet Vorlesungen zu Rechtsgebieten von überragender gesellschaftlicher Bedeutung: das „Eisenbahnrecht“, das zentral die Gestaltung nachhaltiger Mobilität betrifft, sowie das „Telekommunikationsrecht“, dessen Regelungsgegenstand die Basis der vernetzten Gesellschaft und der Digitalisierung ist. Beide Rechtsgebiete beinhalten auch Fragen der staatlichen Regulierung von Wirtschaftszweigen – ein Aspekt, der in der Vorlesung „Regulierungsrecht“ noch vertieft wird. Ein wesentlicher Teil privater Wirtschaftstätigkeit erfolgt nicht aus eigener Initiative, sondern im öffentlichen Auftrag – die dazugehörigen Rechtsfragen behandelt die Vorlesung „Vergaberecht“. Da Abgaben ein wesentliches Mittel staatlicher Wirtschaftsbeeinflussung darstellen, ist auch die Vorlesung „Öffentliches Finanzrecht“ Teil des Schwerpunkts, in der es unter anderem um die Staatsfinanzierung und das Abgabensystem geht.
Hinweis zum Seminar: Falls die Dozenten des Schwerpunkts ausnahmsweise keine Seminare ankündigen (wegen Forschungsfreisemester o.ä.), können Sie an den Seminaren der anderen öffentlich-rechtlichen Schwerpunkte teilnehmen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse per Mail an die Kollegen!