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Go East

Go East ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD), der Alexander von Humboldt-Stiftung, der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft (OA). Gefördert wird die Entsendung Studierender deutscher Hochschulen an kooperierende Hochschulen in den Ländern Mittel-, Südost- und Osteuropas.

Im Rahmen des Programms werden Fördermittel an deutsche Hochschulen vergeben, die diese für Stipendien, Reisekostenpauschalen, Sprachkurspauschalen sowie zur Betreuung der entsandten deutschen Studierenden an der ausländischen Partnerhochschule verwenden können.

Voraussetzung zur Förderung

Voraussetzung einer Förderung ist, dass zwischen entsendender Hochschule und Gasthochschule bereits eine Form der Kooperation besteht. Interessierte Studierende können sich an einen potentiellen Projektleiter (Hochschullehrer/-in, Leiter/-in des Akademischen Auslandsamts) wenden, damit von diesem ein entsprechender Förderungsantrag an den DAAD gerichtet wird.

Aufgrund entsprechender Kooperation kommt für Studierende der Rechtswissenschaften an der Universität Passau die Förderung von Studienaufenthalten an der Staatsuniversität Sankt Petersburg in Betracht.

Weitere Informationen zu Go East

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