An wen richtet sich das Angebot?
(1) Studierende
- Das Angebot richtet sich an Jurastudierende ab dem dritten Semester, die erste Beratungserfahrung sammeln wollen. Studierende der Startup Law Clinic beraten Startups in rechtlichen Fragen rund um deren Gründungsidee. Für die Teilnahme am Ausbildungsprogramm der Startup Law Clinic (Legal Pathfinder) und die Vornahme einer Beratung kann ein Nachweis über eine praktische Studienzeit nach § 25 JAPO ausgestellt werden. Weitere Informationen.
(2) Startups
- Die Rechtsberatung richtet sich an junge Unternehmen, Startups und Privatpersonen, die eine Beratung zu rechtlichen Fragen der Gründung benötigen. Als Teil der universitären Ausbildung ist diese studentische Rechtsdienstleistung für die beratenen Startups kostenfrei. Im Gegenzug wird die Haftung für eine Falschberatung durch die Studierenden auf Vorsatz und schwere Fahrlässigkeit beschränkt. Weitere Informationen.
(3) Kooperationspartner
- Die Startup Law Clinic bietet ihre Leistung insbesondere im universitären Gründungsnetzwerk PATEC und am lokalen Gründungszentrum INN.KUBATOR an. Seit dem Frühjahr besteht zusätzlich eine Kooperation mit dem ersten landwirtschaftlichen Gründungszentrum Deutschlands NEU.LAND, eine Initiative der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Wenn auch Sie an einer Kooperation mit der Startup Law Clinic interessiert sind, finden Sie hier weitere Informationen.
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