Die Teilnahme an der Startup Law Clinic im Laufe des eigenen Jurastudiums bietet im Wesentlichen drei Vorteile.
Der Hauptvorteil ist der Einblick in die rechtsberatende Praxis – weitestgehend selbstständig und doch begleitet. Da insbesondere die Ermittlung von zugrundeliegenden Sachverhalten in der klassischen Juristenausbildung zumeist dem Referendariat vorbehalten ist, ermöglicht die Startup Law Clinic den Studierenden früh einen Einblick in diese notwendige Praxis des juristischen Handwerkes (Mandantengespräche, Ermittlung der relevanten Informationen etc.). Zudem ist die Vermittlung rechtlicher Erkenntnisse an einen juristischen Laien oftmals schwierig und gehört zu den wichtigsten Schlüsselqualifikationen einer anwaltlichen Tätigkeit.
Durch das Ausbildungsprogramm können die Studierenden zudem einen Blick über den Tellerrand des Jurastudiums in Rechtsbereiche werfen, die so im klassischen Studiumscurriculum nicht vorkommen – neben den examens- und prüfungsrelevanten Stoffen im „Legal Pathfinder“, in die ein praxisorientierter Einblick gegeben wird. Damit können neben dem Aufbau von punktuellen fachlichen Fähigkeiten auch individuelle Interessen entdeckt werden: Vielleicht ist das Datenschutzrecht ja ein Gebiet, in dem ich später arbeiten möchte? Einen solch großen wie bunten juristischen „Teller“ bekommt man in der juristischen Ausbildung selten zu Gesicht.
Der letzte Vorteil ist konkret examensrelevant: Über die Tätigkeit in der Law Clinic wird sowohl ein Teilnahmezertifikat ausgestellt als auch ein Nachweis über eine praktische Studienzeit gem. § 25 JAPO, der je nach Gutachtenumfang eine Zeitspanne von vier bis sechs Wochen umfasst. Der Praktikumsnachweis wird dem Rechtsgebiet zugeordnet, in dem das Gutachten erstellt wurde. Besteht die Notwendigkeit einer Festlegung im Vorfeld, kann dies bei Gutachtenauswahl mit der Leitung der Startup Law Clinic abgestimmt werden.