Forschung (Beispiele)
Die Schwerpunkte meiner Forschung liegen beim Straf- und Strafprozessrecht, dem Jugend-, Medizin-, Wirtschafts- und Disziplinarrecht sowie der Strafverteidigung in Theorie und Praxis.
Strafverteidigung
Die deutsche Strafprozessordnung erlaubt nicht nur Rechtsanwälten, sondern auch Rechtslehrern an deutschen Hochschulen mit Befähigung zum Richteramt als Strafverteidiger aufzutreten (§ 138 Absatz 1 StPO). Prof. Putzke ist bundesweit tätig. Schwerpunkte bilden das Wirtschafts- und Medizinstrafrecht sowie das Sexual- und Jugendstrafrecht, nicht zuletzt aber auch das Disziplinarrecht für Beamte.