Das „Legal Tech-Gesetz“ - WS 2021/2022
Das „Legal Tech-Gesetz“
Im Rahmen der Ringvorlesung Legal Tech veranstaltet das Institut für das Recht der digitalen Gesellschaft dieses Wintersemester (2021/22) eine Veranstaltung zum Thema Das „Legal Tech-Gesetz“.
Die Veranstaltung findet 14-tägig, jeweils mittwochs, von 18-20h c.t. online (Zoom) statt.
Das Programm zu Veranstaltung steht hier zum Download bereit.
Zoom-Link für die Veranstaltung:
https://uni-passau.zoom.us/j/97234903833
Webinar-ID: 972 349 03833
Kenncode: 070694
Die Teilnahme ist kostenfrei; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Dr. Philip Scholz
Dr. Philip Scholz, Ministerialrat, leitet seit September 2019 die Projektgruppe "Legal Tech und Zugang zum Recht" im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Er ist seit 2010 im Ministerium tätig und war dort zunächst Referent in den Referaten für Datenschutzrecht, Internationales Privatrecht und Ausländerrecht sowie mehrere Jahre Pressesprecher. Von 2018 bis zu seiner jetzigen Tätigkeit war er Leiter des Ministerbüros. Er hat Rechtswissenschaften in Heidelberg studiert und in Freiburg, Berlin und Toulouse sein Referendariat absolviert. 2003 wurde er mit einer Arbeit zum Datenschutz im E-Commerce an der Universität Kassel promoviert.
Hinweis: Leider muss die Eröffnungsveranstaltung auf den 27.10.2021 verschoben werden. Alle weiteren Termine bleiben wie angekündigt:
Prof. Dr. Matthias Kilian und Edith Kindermann
Prof. Dr. Matthias Kilian ist Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln, Direktor des Soldan Instituts, Vorstandsmitglied der International Association of Legal Ethics und Mitglied des Ausschusses Rechtsdienstleistungsrecht und der Task Force Legal Tech des Deutschen Anwaltvereins. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Berufsrecht, Gesellschaftsrecht, Verbraucherschutzrecht und empirischer Rechtssoziologie. Seine Zulassung als Rechtsanwalt ruht nach § 47 BRAO.
Edith Kindermann, Rechtsanwältin und Notarin ist Präsidentin des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im anwaltlichen Haftungs-, Berufs- und Gebührenrecht sowie im Familienrecht. Sie ist zudem Mitglied des Vorstandes des Bremischen Anwaltsvereins seit 1998, Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Agrarrecht, Allgemeinanwalt, Anwältinnen, Anwaltsnotariat, Bau- und Immobilienrecht, Familienrecht, Versicherungsrecht, Mitglied der Satzungsversammlung seit der 2. Legislaturperiode und Vorstandsmitglied der juristischen Gesellschaft Bremen
Dr. Philipp Plog und Prof. Dr. Astrid Stadler
Dr. Philipp Plog ist Managing Partner Deutschland und Mitglied des Executive Committee der internationalen Anwaltskanzlei Fieldfisher. Außerdem ist er Vorstandsvorsitzender des Legal Tech Verbands Deutschland. Er berät zu digitalen Geschäftsmodellen, insbesondere bei Fragen der vertraglichen Ausrichtung, Verteidigung und Lizensierung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich der Beratung von Legal Tech Anbietern, die als Kanzleien, Softwareunternehmen oder Inkassodienstleister operieren, und in der Beratung zu Prozessfinanzierung, Vergütungs- und Finanzierungsmodellen. Plog ist anerkannter Experte für Wettbewerbsrecht (Juve Magazin) und Autor des Beck‘schen Rechtshandbuch Artificial Intelligence.
Prof. Dr. Astrid Stadler ist seit 1994 Inhaberin eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht an der Universität Konstanz; von 2011-2015 hatte sie eine Teilzeit-Stiftungsprofessur für „Comparative Mass Litigation“ an der Erasmus Universität, Rotterdam. Promotion 1988 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im deutschen und US-amerikanischen Zivilprozess; Habilitation 1993 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zu „Gestaltungsfreiheit und Verkehrsschutz durch Abstraktion“. Ihre heutigen Forschungsgebiete decken vor allem das Zivilprozessrecht mit seinen europäischen und internationalen Perspektiven ab, sowie (rechtsvergleichend) das Vertrags- und Sachenrecht. Sie ist Mitherausgeberin der Juristenzeitung (JZ), war von 2012-2016 stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Juristentages und ist Mitglied zahlreicher akademischer Vereinigungen, u.a. stellvertretende Vorsitzende der Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer. Zum kollektiven Rechtsschutz hat sie mehrere Bücher herausgegeben, mehr als 70 Artikel veröffentlicht und als Sachverständige in Projekten von ELI/UNIDROIT und zahlreichen internationalen Konferenzen mitgewirkt.
Markus Hartung und Prof. Dr. Christian Wolf
Markus Hartung, Rechtsanwalt und Mediator, ist Gründer und heute Senior Fellow des Bucerius Center on the Legal Profession an der Bucerius Law School. Zu seinen anwaltlichen Schwerpunkten gehören das anwaltliche Berufs- und Haftungsrecht sowie Konfliktmanagement. Anfang 2019 gründete er die Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eine auf Legal Tech basierende Kanzlei. Er ist Mitglied des Berufsrechtsausschusses und des Ausschusses Anwaltliche Berufsethik des Deutschen Anwaltvereins. Mit seinem 2009 gegründeten Beratungsunternehmen The Law Firm Companion berät er Sozietäten in Strategie- und Managementfragen, hält regelmäßig Vorträge und veröffentlicht zu diesen Themen.
Professor Dr. Christian Wolf lehrt seit 2000 in Hannover. Er ist geschäftsführender Direktor des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht. Einen wesentlichen Forschungsschwerpunkt bildet das Anwaltsrecht, wo er u.a. den Kommentar Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, mitherausgibt. An dem sogenannten Legal Tech-Gesetz hat er als Sachverständiger im Rechtsausschuss des Bundestags mitgewirkt.
Prof. Dr. Volker Römermann und Dr. Frank Remmertz
Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, ist seit fast 25 Jahren Rechtsanwalt. Er ist Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG, Geschäftsführer der Römermann Insolvenzverwalter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, für Insolvenzrecht und für Arbeitsrecht. Volker Römermann ist Direktor des Forschungsinstituts für Anwaltsrecht der Humboldt-Universität zu Berlin, wo er seit vielen Jahren Anwaltliches Berufsrecht lehrt. Er hat zahlreiche Bücher und Aufsätze zum Berufsrecht verfasst und ist als Gutachter und Sachverständiger auch auf diesem Gebiet aktiv. Römermann ist Präsident des BM – Bundesverband Deutscher Mittelstand und war bis vor Kurzem Präsident der German Speakers Association.
Rechtsanwalt Dr. Frank R. Remmertz aus München ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht und seit 2016 in eigener Kanzlei in München tätig. Zu seinen weiteren Beratungsschwerpunkten zählt das anwaltliche Berufsrecht und das Recht der Rechtsdienstleistungen, vor allem mit Bezug zu Legal Tech. Er verfügt über 25 Jahre anwaltliche Berufserfahrung, die er vor Gründung seiner Kanzlei als Partner in verschiedenen Anwaltskanzleien und als Syndikusanwalt in namhaften Unternehmen verbracht hat.
Rechtsanwalt Dr. Frank Remmertz hat an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften studiert und 1992 mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Die Referendarzeit hat er im Anschluss am Kammergericht in Berlin verbracht und dort 1996 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Er hat – parallel zur Referendarzeit – am Institut für Anwaltsrecht der Universität zu Köln bei Herrn Prof. Dr. Martin Henssler zu einem rechtsvergleichenden Thema aus dem Anwaltsrecht promoviert.
Neben seiner Anwaltstätigkeit engagiert sich Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Remmertz seit 2008 ehrenamtlich als Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München. Seit 2016 ist er zudem Vorsitzender des für das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zuständigen Ausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Er ist durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen auf dem Gebiet des anwaltlichen Berufsrechts und des RDG ausgewiesen. Schwerpunkte seiner Forschungs- und Vortragstätigkeit sind aktuell vor allem Fragen der zunehmenden Digitalisierung des Berufsstands und die Auswirkungen von Legal Tech auf die anwaltliche Tätigkeit und den Rechtsdienstleistungsmarkt.
Er ist u.a. Herausgeber des im Beck-Verlag 2020 erschienen Werks „Legal Tech-Strategien für Rechtsanwälte“ und Mit-Herausgeber der im Beck-Verlag erscheinenden Zeitschrift „Recht Digital“.
Dr. Christina-Maria Leeb und Dr. Christian Lemke
Dr. Christian-Maria Leeb unterstützt als Wissenschaftliche Mitarbeiterin die Praxisgruppe IT, IP und Medienrecht der HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft in München. Dort gehört sie außerdem dem Team „Digitalisierung & Legal Tech“ an. Im September 2018 wurde sie von Hogan Lovells, BRYTER und dem Legal Tech-Blog als „Woman of Legal Tech 2018“ ausgezeichnet. Im Juni 2019 erfolgte die Aufnahme in das Talentprogramm „Bayerns Frauen in Digitalberufen (BayFiD)“ als eine von 50 Frauen in Bayern durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales. Sie hat bereits vielfach zu Fragen des IT-, Urheber-, Medien- und Datenschutzrechts publiziert und zahlreiche Vorträge gehalten. Seit dem Wintersemester 2020/2021 begleitet sie als Lehrende den neu geschaffenen Masterstudiengang Legal Tech (LL.M.) an der Universität Regensburg.
Rechtsanwalt Dr. Christian Lemke ist Fachanwalt für IT-Recht und Gewerblichen Rechtschutz. Er ist zudem Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer.
Alisha Andert und Dr. Ulrich Wessels
Alisha Andert, LL.M. (Amsterdam) ist Volljuristin und schloss zudem ein Design Thinking-Studium am Hasso Plattner Institut ab. Sie ist Mitgründerin der auf den Rechtsbereich spezialisierten Innovationsberatung This is Legal Design. Das Unternehmen berät Kanzleien, Rechtsabteilungen und (Start up) Unternehmen bei der nutzerzentrierten Gestaltung (digitaler) Prozesse, Dokumente und Dienstleistungen. Alisha ist außerdem Vorstandsvorsitzende des Legal Tech Verbands und setzt sich in dieser Funktion für Digitalisierung und Innovation auf dem deutschen Rechtsmarkt ein. Erfahrungen im Legal Tech Bereich sammelte Alisha in ihrer Funktion als Head of Legal Innovation bei Flightright und der digitalen Arbeitsrechtskanzlei Chevalier. Zudem moderiert sie den Talentrocket-Podcast "New Lawyers" und spricht in dieser Funktion mit spannenden Personen in- und außerhalb des Rechtsmarkts.
Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels hat sein rechtswissenschaftliches Studium in Freiburg und Münster absolviert. Nach einer Auslandsstation in London und Promotion mit dem Thema "Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil" ist er seit 1988 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er ist Sozius der Kanzlei Dr. Koenig & Partner GbR in Münster/Westfalen. Seit 1994 gehört er dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm an, war mehrere Jahre deren Schatzmeister und von 2012 bis November 2019 Präsident der Kammer. Seit 2003 ist er Vorstandsmitglied und Schatzmeister des Deutschen Anwaltsinstituts. 2015 wurde Ulrich Wessels als 2. Vizepräsident in das Präsidium der BRAK gewählt. Seit dem 14.9.2018 ist Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels Präsident der BRAK.