V. Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 Abs. 1 BGB)
1. Begriff
2. Besonderheiten bei der Erteilung eines Rates oder einer Empfehlung (§ 675 Abs. 2 BGB)
3. Besonderheiten im Überweisungsverkehr (§§ 675a ff. BGB)
a. Überweisungsvertrag
b. Zahlungsvertrag
c. Girovertrag
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