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V. Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 Abs. 1 BGB)

1. Begriff

2. Besonderheiten bei der Erteilung eines Rates oder einer Empfehlung (§ 675 Abs. 2 BGB)

3. Besonderheiten im Überweisungsverkehr (§§ 675a ff. BGB)

a. Überweisungsvertrag

b. Zahlungsvertrag

c. Girovertrag

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