Schwerpunktbereich I
I. Inhalte
Der SPB „Grundlagen des Rechts und des Staates“ umfasst drei Teilbereiche, von denen die Studierenden zwei wählen.
Der TB I schlägt den Bogen vom römischen Recht über die Rezeption desselben im Europa des Mittelalters bis zur Schaffung des BGB und ermöglicht damit ein tieferes Verständnis des heutigen Bürgerlichen Rechts. Durch die Ergänzung des römischen Privatrechts mit der Privatrechtsgeschichte der Neuzeit und den Institutionen des Europäischen Privatrechts ist das historische Verständnis für das Bürgerliche Recht auch ohne Lateinkenntnisse zugänglich. Die Quellenübung im deutschen Recht vertieft die Lerninhalte der Grundvorlesung Deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte, soweit sie die Privatrechtsentwicklung betreffen, und berücksichtigt die Erfahrung der Betreuer als Aufgabensteller in den Concours der europäischen Institutionen.
Die historisch-philosophischen Grundlagen des Phänomens „Europa“ und seiner Rechts- und Ideenwelt vermittelt TB II. Die Europäische Verfassungsgeschichte und die Allgemeine Staatslehre untersuchen die Regeln des Zusammenlebens von der Entstehung des „Staates“ bis zur europäischen Integration. Im Bereich der Rechtsphilosophie werden Fragen nach dem Verhältnis von Macht, Recht, Gerechtigkeit, Gleichheit, Freiheit und Sicherheit vor allem anhand von Hobbes und Kant gestellt. Zudem wird ergänzend zum TB II die Vorlesung „Constitutional discourse of 18th century-Europe“ angeboten.
Im TB III werden die Studierenden mit Klassikern wie Max Weber und aktuelleren Strömungen wie von Niklas Luhmann und Jürgen Habermas in die Soziologie eingeführt. Die Bedeutung rechtssoziologischer Gesichtspunkte für die Rechtsanwendung wird unter anderem untersucht anhand der Technik der Vertragsgestaltung und der rechtlichen Ausgestaltung komplexer und sich wandelnder familiärer Verhältnisse. Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie ist gemeinsam, dass sie das Recht selbst zum Gegenstand ihrer Lehrveranstaltungen machen und sich so auf ihre je eigene Art mit den Grundlagen des Rechts beschäftigen.
Diese Kenntnisse schulen das Judiz bei der Beantwortung konkreter Rechtsfragen und sind wegen der sich ständig ändernden Gesetzeslage im juristischen Alltag von bleibendem Wert. Nicht nur für den Eingangstest zum diplomatischen Dienst, sondern auch sonst haben Studierende, die den Horizont des engeren Fachwissens erweitert haben, die Nase vorn.
II. Chancen und Vorteile
An der Universität Passau werden Sie schon im Rahmen Ihres allgemeinen Studiums früh an die Grundlagenfächer herangeführt. Im Rahmen der Vorlesung „Einführung in die Rechtswissenschaft“ können Sie frühzeitig testen, welche Anziehungskraft auch ein „ganz anderer“ Blick auf das Recht für Sie hat. Ebenso werden Sie in Passau gleich zu Anfang Ihres Studiums durch die Vorlesungen „Römische Rechtsgeschichte“ und „Deutsche Rechtsgeschichte“ mit der historischen Dimension Ihres Fachs in Berührung gebracht. Ferner wird die Vorlesung „Rechtsphilosophie I“ – an sich eine Veranstaltung der SPB I - III – zeitlich so angeboten, dass sie bereits von Studenten des zweiten Semesters besucht werden kann. Sie werden also schon zu Beginn Ihres Studiums mit dem Stoff der Grundlagenfächer und der hier vermittelten Denkweise bekannt gemacht und können, wenn Sie sich später für einen der SPB I - III entscheiden, auf diesem Grundstock leicht aufbauen.
Außerdem steht Ihnen in Passau ein erfahrenes und eingespieltes Team von Dozenten zur Verfügung, die sich seit Jahren für die Vermittlung der Grundlagenfächer engagieren, gleichzeitig aber auch in den dogmatischen Fächern zu Hause sind. Ein wesentlicher Teil der Fachliteratur, die in den SPB I - III benötigt wird, ist von Passauer Professoren gewissermaßen „hausgemacht“ und daher in besonderer Weise auf die hiesigen Verhältnisse und Bedürfnisse zugeschnitten:
Ulrike Müßig, Europäische Verfassungsgeschichte, In Vorbereitung
Ulrike Müßig, Die europäische Verfassungsdiskussion des 18. Jahrhunderts, 2008
Dietmar Willoweit/Ulrike Seif (jetzt: Müßig), Europäische Verfassungsgeschichte, 2003
Ein weiterer großer Vorteil der SPB I - III ist die Tatsache, dass grds. sowohl Klausur als auch Seminararbeit in jedem Semester angeboten werden.
Wir helfen Ihnen, Sie für das Leben nach dem Studium durch die Ausbildung vielseitig verwendbarer Kenntnisse und Fähigkeiten fit zu machen. Und nicht zuletzt: hinter den großen Kategorien verstecken sich ganz präzise Fragestellungen, die immer wiederkehren, und daher die Prüfung für Sie kalkulierbar machen.