Logo der Universität Passau

IV. Beendigung des Auftrags

1. Widerruf und Kündigung

2. Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Beauftragten

3. Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers

V. Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 Abs. 1 BGB)

Zurück zur Gliederung

Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von Vimeo hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von YouTube hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Video anzeigen