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VI. Gefahrtragung beim Kauf

1. Grundsatz

2. Sonderfälle

a. Übergabe der Kaufsache (§ 446 BGB)

b. Versendungskauf (§ 447 BGB)

c. Annahmeverzug (§ 446 Abs. 3)

VII. Rechtstellung und Rechtsbehelf des Käufers bei Pflichtverletzungen des Verkäufers

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