BGB-Scheine
Hinweise zur Beantragung des Großen Scheins
Die Beantragung des Großen Scheins ist auf unterschiedliche Weise möglich. Sie können die Unterlagen entweder im PDF-Format per E-Mail an ramona.maier@uni-passau.de senden oder die Unterlagen dem Lehrstuhl auf dem Postweg übermitteln. Eine persönliche Abgabe der Unterlagen am Lehrstuhl ist nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Sekretariat bzw. zu den Öffnungszeiten ebenso möglich. Für den Rückversand an Sie benötigen wir bitte einen frankierten Rückumschlag (mindestens Größe DIN A5), diesen können Sie den Antragsunterlagen per Post beifügen. Eine persönliche Abholung ist ebenso nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail bzw. zu den Öffnungzeiten möglich. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an ramona.maier@uni-passau.de
Übersicht über einzureichende Unterlagen zur Ausstellung des BGB-Scheins
Bitte reichen Sie zur Ausstellung des BGB-Scheins folgende Unterlagen ein:
- Antrag (einen Vordruck für den Antrag finden Sie auf dieser Seite ganz unten unter "2. Erteilung"
- HISQIS-Auszug, auf dem alle auf dem Antrag angegebenen Leistungen aufgeführt sind
- HISQIS-Auszug zur Zwischenprüfung oder alternativ Zwischenprüfungszeugnis in Kopie
- Studienverlaufsbescheinigung (da nach aktuellem Stand nicht mehr jede Immatrikulationsbescheinigung ausgedruckt werden kann)
Sofern alle Leistungen auf dem HISQIS-Auszug verbucht sind, müssen die Klausuren nicht im Original eingereicht werden. Dies gilt auch für die Hausarbeit.
Ausstellung des BGB-Scheins nach neuer StuPO 2022
Zur Ausstellung des BGB-Scheins nach neuer StuPO 2022 wird auf das neue Formblatt unter dem Punkt 2. Erteilung und zusätzlich auf die Informationen des Studiendekans unter folgendem Link verwiesen:
https://www.jura.uni-passau.de/studium/studiendekan/aktuelles/
1. Allgemeine Informationen
a) Für Studierende, die erstmals im Wintersemester 2014/15 an einer Abschlussklausur im Rahmen der Übung für Fortgeschrittene teilgenommen haben, gilt folgende Regelung (§ 32 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 StudPrüfO):
Im Zivilrecht werden im Rahmen der Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht Klausuren in fünf Bereichen angeboten. Es handelt sich jeweils um eine Abschlussklausur von 90 Minuten (Ausnahme Methodik-Übung: zwei Klausuren von je 120 Minuten). In mindestens drei dieser fünf Bereiche muss jeweils eine Klausur bestanden werden (4 Punkte).
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Immobiliarsachenrecht
- Europäisches Privatrecht
- Familienrecht/Erbrecht (kombinierte Klausur)
- Übung zur Methodik
Hinzu kommt eine bestandene Hausarbeit im Privatrecht, die i.d.R. im Rahmen der Übung zur Methodik gestellt wird.
b) Für Studierende, die bereits im Sommersemester 2014 oder früher an einer Abschlussklausur im Rahmen der Übung für Fortgeschrittene teilgenommen haben, gilt folgende Regelung:
Im Zivilrecht werden im Rahmen der Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht Klausuren in folgenden Bereichen angeboten:
- Familienrecht (letztmals im WS 2014/15, 120 Minuten)
- Erbrecht (letztmals im SS 2015, 120 Minuten, und dort nur für Studierende, die bereits vor dem WS 2014/15 an einer Familienrecht-Klausur teilgenommen haben)
- Übung zur Methodik (120 Minuten)
- (ab SS 2015:) Familienrecht/Erbrecht (kombinierte Klausur, 90 Minuten)
- (ab WS 2014/15:) Europäisches Privatrecht (90 Minuten)
- (ab SS 2015:) Gesetzliche Schuldverhältnisse (90 Minuten)
- (ab SS 2015:) Immobiliarsachenrecht (90 Minuten)
- (bis SS 2014:) Gesetzliche Schuldverhältnisse/Immobliarsachenrecht (kombinierte Klausur; 120 Minuten; diese Klausur kann durch zwei Teilklausuren von je 60 Minuten ersetzt werden; in diesem Fall zählt der [aufgerundete] Punktedurchschnitt)
Dabei müssen in vier Klausuren aus verschiedenen Bereichen mindestens 14 Punkte erreicht werden.
Hinzu kommt eine bestandene Hausarbeit im Privatrecht, die i.d.R. im Rahmen der Übung zur Methodik gestellt wird.
Zu den Klausuren ist im Übrigen Folgendes zu beachten:
- Wird eine Klausur im Familienrecht oder im Erbrecht eingebracht, so kann nicht zusätzlich eine kombinierte Klausur Familienrecht/Erbrecht (angeboten ab SS 2015) eingebracht werden.
- Wer (ab SS 2015) eine 90-minütige Klausur im Fach "Immobiliarsachenrecht" mitschreibt, der kann diese jeweils für sich genommen als eine Klausur einbringen (die zusammen mit drei anderen zu 14 Punkten addiert wird) oder – nach seiner Wahl – stattdessen zusammen mit einer bereits im SS 2014 oder früher geschriebenen 60-minütigen Klausur im Fach "Gesetzliche Schuldverhältnisse" als eine gemeinsame Klausur einbringen (so wie es bisher bei den beiden 60-minütigen Klausuren der Fall war), also jede der beiden Teilklausuren mit 50%, wobei das Ergebnis ggf. aufzurunden ist [z.B: 4 P statt 3,5 P.].
- Wer (ab SS 2015) eine 90-minütige Klausur im Fach "Gesetzliche Schuldverhältnisse" mitschreibt, der kann diese jeweils für sich genommen als eine Klausur einbringen (die zusammen mit drei anderen zu 14 Punkten addiert wird) oder – nach seiner Wahl –stattdessen zusammen mit einer bereits im SS 2014 oder früher geschriebenen 60-minütigen Klausur im Fach "Immobiliarsachenrecht" als eine gemeinsame Klausur einbringen (so wie es bisher bei den beiden 60-minütigen Klausuren der Fall war), also jede der beiden Teilklausuren mit 50%, wobei das Ergebnis ggf. aufzurunden ist [z.B: 4 P statt 3,5 P.].
2. Erteilung
Das ausgefüllte Formblatt (altes Modell) oder Formblatt (neues Modell, StuPO 22) und die Orginalunterlagen (samt Immatrikulationsbescheinigung für das Semester der letzten Scheinleistung) geben Sie bitte im Sekretariat (216 JUR) des Lehrstuhls ab.
Wichtiger Hinweis: Soweit die Leistungen auf dem HISQIS-Auszug (Hauptstudium) verbucht sind, ist dieser ausreichend und die Klausuren müssen nicht im Original eingereicht werden