Die Beantragung des Großen Scheins ist auf unterschiedliche Weise möglich. Sie können die Unterlagen entweder im PDF-Format per E-Mail an ramona.maier@uni-passau.de senden oder die Unterlagen dem Lehrstuhl auf dem Postweg übermitteln. Eine persönliche Abgabe der Unterlagen am Lehrstuhl ist nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Sekretariat bzw. zu den Öffnungszeiten ebenso möglich. Für den Rückversand an Sie benötigen wir bitte einen frankierten Rückumschlag (mindestens Größe DIN A5), diesen können Sie den Antragsunterlagen per Post beifügen. Eine persönliche Abholung ist ebenso nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail bzw. zu den Öffnungzeiten möglich. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an ramona.maier@uni-passau.de
Bitte reichen Sie zur Ausstellung des BGB-Scheins folgende Unterlagen ein:
Sofern alle Leistungen auf dem HISQIS-Auszug verbucht sind, müssen die Klausuren nicht im Original eingereicht werden. Dies gilt auch für die Hausarbeit.
Zur Ausstellung des BGB-Scheins nach neuer StuPO 2022 wird auf das neue Formblatt unter dem Punkt 2. Erteilung und zusätzlich auf die Informationen des Studiendekans verwiesen.
a) Für Studierende, die erstmals im Wintersemester 2014/15 an einer Abschlussklausur im Rahmen der Übung für Fortgeschrittene teilgenommen haben, gilt folgende Regelung (§ 32 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 StudPrüfO):
Im Zivilrecht werden im Rahmen der Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht Klausuren in fünf Bereichen angeboten. Es handelt sich jeweils um eine Abschlussklausur von 90 Minuten (Ausnahme Methodik-Übung: zwei Klausuren von je 120 Minuten). In mindestens drei dieser fünf Bereiche muss jeweils eine Klausur bestanden werden (4 Punkte).
Hinzu kommt eine bestandene Hausarbeit im Privatrecht, die i.d.R. im Rahmen der Übung zur Methodik gestellt wird.
b) Für Studierende, die bereits im Sommersemester 2014 oder früher an einer Abschlussklausur im Rahmen der Übung für Fortgeschrittene teilgenommen haben, gilt folgende Regelung:
Im Zivilrecht werden im Rahmen der Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht Klausuren in folgenden Bereichen angeboten:
Dabei müssen in vier Klausuren aus verschiedenen Bereichen mindestens 14 Punkte erreicht werden.
Hinzu kommt eine bestandene Hausarbeit im Privatrecht, die i.d.R. im Rahmen der Übung zur Methodik gestellt wird.
Zu den Klausuren ist im Übrigen Folgendes zu beachten:
Das ausgefüllte Formblatt (altes Modell) oder Formblatt (neues Modell, StuPO 22) und die Orginalunterlagen (samt Immatrikulationsbescheinigung für das Semester der letzten Scheinleistung) geben Sie bitte im Sekretariat (216 JUR) des Lehrstuhls ab.
Wichtiger Hinweis: Soweit die Leistungen auf dem HISQIS-Auszug (Hauptstudium) verbucht sind, ist dieser ausreichend und die Klausuren müssen nicht im Original eingereicht werden