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Schwerpunktbereich alte Fassung

Allgemeine Informationen

Unter der bisherigen StuPO wurden vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung die Schwerpunktbereiche 10, 11 und 22 a.F. betreut.

Hier finden Sie finden Sie nähere Informationen zum Schwerpunktbereich 10 a.F.

Inhalt des Schwerpunktbereichs 10 a.F.: Internationales Privat- und Handelsrecht

Die beiden Schwerpunktbereiche "Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung" sowie "Internationale Handelsgeschäfte und internationale Streitbeilegung" bilden zusammen den Schwerpunktbereich 10 a.F.: "Internationales Privat- und Handelsrecht".

Dieser umfasst die folgenden Veranstaltungen: 

Veranstaltung Semesterwochenstunden
I. Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung  
Internationales Privatrecht 4 SWS
Praxis der IPR-Fallbearbeitung 1 SWS
Rechtsvergleichung 2 SWS
Grundprobleme der Rechtsvereinheitlichung 1 SWS
II. Internationale Handelsgeschäfte und internationale Streitbeilegung  
Recht der internationalen Handelsgeschäfte I: Kollisionsrechtliche Grundlagen 1 SWS
Recht der internationalen Handelsgeschäfte II: UN-Kaufrecht / International Sales Law – CISG 1 SWS
Recht der internationalen Handelsgeschäfte III: Besondere Geschäftstypen 1 SWS
Internationales privates Wirtschaftsrecht 1 SWS
Europäisches und Internationales Zivilverfahrensrecht 2 SWS
Schiedsgerichtsbarkeit / Arbitration Law 1 SWS
Seminar 2 SWS
Summe: 18 SWS

Sonstige Kombinationsmöglichkeiten

Der Teilbereich „Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung“ war ferner kombinierbar:   

  • in Schwerpunktbereich 11 (a.F.) („Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht“) mit dem Teilbereich „Privates Wirtschaftsrecht";
  • in Schwerpunktbereich 16 (a.F.) („Gesellschaftsrecht und Internationales Privatrecht“) mit dem Teilbereich „Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht";
  • in Schwerpunktbereich 22 (a.F.) („Zivilrechtspflege und Internationales Privatrecht“) mit dem Teilbereich „Schwerpunkte der Zivilrechtsdurchsetzung";
  • in Schwerpunktbereich 28 (a.F.) („Common Law und Internationales Privatrecht") mit dem Teilbereich „Common Law".


Der Teilbereich „Internationale Handelsgeschäfte und internationale Streitbeilegung“ ist ferner kombinierbar:

  • in Schwerpunktbereich 29 (a.F.) („Common Law und Internationale Handelsgeschäfte") mit dem Teilbereich „Common Law"
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