für Wissenschaftler und strafrechtlich spezialisierte Juristen in Justiz und Anwaltschaft ...
Das bei C.F. Müller erscheinende „Handbuch des Strafrechts“ ist eine auf neun Bände angelegte Gesamtdarstellung des deutschen Strafrechts, das nicht über Kommentierungen einzelner Vorschriften, sondern in Form themenspezifischer Abhandlungen erschlossen wird. Es besteht aus drei Sektionen, von denen die erste die Grundlagen sowie den Allgemeinen Teil des Strafrechts behandelt, die zweite den Besonderen Teil mit ausgesuchten Gebieten des Nebenstrafrechts und die dritte das Strafverfahrensrecht.
Das Ziel der Edition ist eine umfassende Darstellung, die das deutsche Strafrecht als ein Rechtsgebiet, das auch im Ausland große Anerkennung und Resonanz erfahren hat, losgelöst von den Herausforderungen des Augenblicks beständig und dauerhaft aus einer kritischen Distanz begleitet. Das Handbuch stellt dezidiert die Dogmatik in den Mittelpunkt. Es berücksichtigt in besonderer Weise die Grundlagen und deren Fortentwicklung und soll so auch dazu beitragen, andere strafrechtswissenschaftliche Untersuchungen auf ein solides Fundament zu stellen: rechtsphilosophische, rechtssoziologische, geistesgeschichtliche Grundlagen und verfassungsrechtliche Vorgaben des deutschen Strafrechts werden ebenso einbezogen wie allgemeine Fragen der juristischen Methodenlehre und neue dogmatische Herausforderungen. Zur Klärung der empirischen Grundlagen sind Kriminologie und Kriminalstatistik prominent vertreten.
Eine angemessene rechtliche Einordnung erfahren nicht zuletzt Themenbereiche, die sich erst in den letzten Jahr(zehnt)en herausgebildet haben und sich deshalb noch in rascher Entwicklung befinden, so u.a. das Medizin- und Biostrafrecht, das Kapitalmarktstrafrecht, das Computer- und Internetstrafrecht und andere Gebiete des Technikstrafrechts. Diese Querschnittsmaterien können nie allein aus der Perspektive des Strafrechts behandelt werden. In dieser Edition spielen deshalb Interdisziplinarität und internationale Bezüge eine wichtige Rolle.