Der Lehrstuhl beteiligt sich an mehreren Schwerpunktbereichen, sei es durch Lehrveranstaltungen oder auch durch Seminare und mündliche Prüfungen. Im Einzelnen ist der Lehrstuhl aktiv in den strafrechtlichen Schwerpunktbereichen
Die jeweils im Sommersemester angebotene Lehrveranstaltung behandelt die stetig zunehmenden strafrechtlichen und strafverfahrensrechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Unter anderem werden grundlegende Fragestellungen wie eine mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeit von KI-Systemen sowie (mangels einer jedenfalls derzeit solchen) die Verantwortlichkeit für fehlerhaft funktionierende KI-Systeme behandelt. Darüber hinaus werden auch die Anforderungen in den Blick genommen, die beim Einsatz einer mangelfrei arbeitenden KI (z.B. bei der Programmierung autonomer Fahrzeuge oder bei der Anwendung von Bilderkennungssystemen in der Medizin) zu beachten sind. Außerdem werden im materiellen Strafrecht noch spezielle Problemfelder wie Deep Fakes und die Verbreitung von Falschinformationen durch Social Bots erörtert. Im Strafverfahrensrecht wird thematisiert, ob und ggf. in welchem Umfang KI-Systeme sowohl im Ermittlungs- als auch im Hauptverfahren eingesetzt werden dürfen. Besprochen werden unter anderem die Anwendung von Algorithmen bei der Strafzumessung sowie die (auch verfassungs-)rechtlichen Vorgaben bei der Erhebung von Beweisen mittels Künstlicher Intelligenz sowie bei deren Verwertbarkeit.
Lehrveranstaltung im Schwerpunktbereich Legal Tech (SPB 26).
In regelmäßigen Abständen veranstaltet der Lehrstuhl (insbesondere für die strafrechtlichen Schwerpunktbereiche) Seminare, in denen die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit (Seminararbeit) für die Juristische Universitätsprüfung geschrieben werden kann. Angeboten wurden bereits Seminare zum bzw. über
In den strafrechtlichen Schwerpunktbereichen wird im Wintersemester gewöhnlich nur ein Seminar angeboten, während im Sommersemester mehrere Seminare stattfinden, um alle Interessierte mit einem Seminarplatz zu versorgen. In diesem Fall erfolgt die Anmeldung zentral an einem der beteiligten Lehrstühle. Soweit mehr Anmeldungen zu einem Seminar („Erstwunsch“) eingehen als Kapazitäten vorhanden sind, werden die Plätze im Losverfahren zugeteilt.
Die Modalitäten der Anmeldung werden jeweils in den letzten Wochen der Vorlesungszeit des vorangegangenen Semesters bekannt gegeben. Falls der Lehrstuhl ein Seminar anbietet, werden zu diesem Zeitpunkt auch die Anzahl der Seminarplätze und die Themen für die einzelnen Seminararbeiten angekündigt.
Mit den einem Seminar des Lehrstuhls zugewiesenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer findet eine Vorbesprechung statt, in der unter anderem wesentliche Hinweise für das wissenschaftliche Arbeiten gegeben werden und der Zuschnitt der Themen der Seminararbeiten erläutert wird. Die einzelnen Themen werden zugelost und jeweils zu Beginn des Bearbeitungszeitraums bekannt gegeben. Der Bearbeitungszeitraum von sechs Wochen kann individuell vereinbart werden.
Das Seminar findet sodann in der Regel während der Vorlesungszeit an einem Freitagnachmittag und am Samstag statt. Der voraussichtliche Termin wird ebenfalls bereits in der Ankündigung zum Ende des vorangegangenen Semesters mitgeteilt.