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Promotionen

Der Lehrstuhl übernimmt grundsätzlich gerne die Betreuung von Promotionen. Da sich eine ernst genommene Betreuung allerdings durchaus als zeitintensiv erweist, wird nicht jeder Anfrage entsprochen, sondern werden nur Dissertationen ausgewählter Kandidatinnen und Kandidaten betreut. Interessierte sollten daher nicht nur die Promotionsvoraussetzungen der Juristischen Fakultät der Universität Passau (zur geltenden Promotionsordnung hier) erfüllen, sondern darüber hinaus ihr Studium an der Universität Passau absolviert und eine hervorragende, in der Regel zweistellige Punktzahl sowohl in der Ersten oder Zweiten Juristischen Staatsprüfung als solcher als auch in der schriftlichen Bewertung ihrer Seminararbeit erhalten haben. Zudem sollte inhaltlich ein Thema aus dem Forschungsbereich des Lehrstuhls gewählt werden.

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