Der Lehrstuhl beteiligt sich an der Lehre im Pflichtbereich für die Erste Juristische Staatsprüfung sowohl mit Grundkursen einschließlich der begleitenden Übungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung als auch mit Vorlesungen und sonstigen Lehrveranstaltungen im Haupt- und Abschlussstudium. Diese Veranstaltungen haben allesamt das Ziel, systematische Zusammenhänge im materiellen Strafrecht bzw. Strafprozessrecht sowie ein Verständnis für elementare Fragestellungen und deren Bedeutung zu vermitteln, die sich bei der bloßen Lektüre von Lehrbüchern etc. unter Umständen nicht oder zumindest nicht sogleich offenbaren. Auf diese Weise soll dem Auditorium ein solides Fundament sowie das notwendige Grundgerüst bereitet werden, um eigenständig auch unbekannte Sachverhalte und Fragestellungen strukturiert wie differenziert auf ihre rechtlichen Probleme untersuchen zu können. Dieses Anliegen stellt sich sowohl bei wissenschaftlichen Arbeiten wie etwa den studienbegleitenden Seminararbeiten im Schwerpunktbereich als auch bei der Bearbeitung von Prüfungen jeder Art, angefangen von der Zwischenprüfung über die Hausarbeit im Strafrecht bis hin zu den Klausuren in der Juristischen Staatsprüfung. Trotz dieser prüfungsorientierten Ausrichtung besteht aber auch genügend Gelegenheit, insbesondere anhand aktueller Herausforderungen die Bedeutung der Rechtswissenschaft zu unterstreichen, um bei den Zuhörenden hoffentlich ein Interesse an einer eigenen wissenschaftlichen Tätigkeit zu wecken.
Der Grundkurs ist für das zweite Semester vorgesehen und behandelt den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Nach einer kurzen Einführung in die Aufgaben und die wesentlichen Prinzipien des Strafrechts wenden wir uns dem sog. Grundfall in Gestalt des vorsätzlichen vollendeten Begehungsdelikts durch einen Alleintäter zu. Gemäß dem dreistufigen Deliktsaufbau beschäftigen wir uns hier mit Fragen des (objektiven wie subjektiven) Tatbestandes, der Rechtswidrigkeit und der Schuld. Nach einem Kapitel zur Irrtumslehre widmen wir uns dann den einzelnen Ausnahmekonstellationen der Fahrlässigkeit und der Erfolgsqualifikation, des Unterlassens, der Beteiligung und des Versuchs sowie deren Kombinationen zu.
Zeitgleich zum Grundkurs bieten die strafrechtlichen Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die "Übungen im Strafrecht I" an. Hier können Sie vor allem erlernen, wie Sie Ihre strafrechtlichen Kenntnisse in Klausuren anwenden und erfolgreich umsetzen können.
Steht auf dem Programm für das Sommersemester 2025.
Der Grundkurs steht auf dem Programm für das dritte Semester und widmet sich – wie auch die späteren Veranstaltungen "Strafrecht III" und "Strafrecht IV" – dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuches zu. Im Einzelnen werden insbesondere Delikte zum Schutz höchstpersönlicher Rechtsgüter, nicht zuletzt die Straftaten gegen das Leben (§§ 212 ff. StGB) und die Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 ff. StGB), besprochen, zudem wesentliche Abschnitte zu den Vermögensdelikten wie Diebstahl und Unterschlagung (§§ 242 ff. StGB), Raub und Erpressung (§§ 249 ff. StGB) sowie Grundzüge zum Betrug (§ 263 StGB) und zur Untreue (§ 266 StGB).
Zu diesem Grundkurs bieten die strafrechtlichen Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die begleitenden "Übungen im Strafrecht II" an, in denen die Anwendung des erlernten Wissens bei der Lösung von Klausuren im Vordergrund steht.
Vorgesehen für das Wintersemester 2025/26.
In der für das fünfte Semester vorgesehenen Veranstaltung werden nicht zuletzt Delikte zum Schutz von Allgemeinrechtsgütern behandelt. Im Einzelnen wenden wir uns den Straßenverkehrsdelikten (§§ 315b ff.) einschließlich dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Brandstiftungsdelikten (§§ 306 ff. StGB) und Urkundsdelikten (§§ 267 ff. StGB), dem Widerstand gegen die Staatsgewalt (§§ 111 ff. StGB), Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 ff. StGB) sowie den Aussagedelikten (§§ 153 ff. StGB) und Rechtspflegedelikten (§ 145d, §§ 164 f. und § 258 StGB) zu.
Letztmals gehalten im Wintersemester 2024/25.
In der nach Studienplan für das sechste Semester vorgeschlagenen Veranstaltung werden im Wesentlichen Eigentums- und Vermögensdelikte behandelt. Neben einer Vertiefung des Betrugs (§ 263 StGB) und der Untreue (§ 266 StGB), die schon im „Grundkurs Strafrecht II“ in Grundzügen besprochen wurden, stehen auch betrugs- und untreueähnliche Straftatbestände wie nicht zuletzt der Computerbetrug (§ 263a StGB) auf dem Programm. Außerdem werden die Straftatbestände des erpresserischen Menschenraubs und der Geiselnahme (§§ 239a f. StGB) sowie des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer (§ 316a StGB), die Anschlussdelikte der Begünstigung (§ 257 StGB), der Hehlerei (§§ 259 ff. StGB) und der Geldwäsche (§ 261 StGB) und wesentliche Amtsdelikte (§§ 331 ff. StGB) erörtert.
Letztmals gehalten im Sommersemester 2024.
Die für das vierte Semester vorgesehene Lehrveranstaltung wendet sich den Grundzügen des deutschen Strafprozessrechts zu, die als Pflichtfach in der Ersten Juristischen Staatsprüfung abgeprüft werden. Hierzu zählen unter anderem die Verfahrensgrundsätze, das Ermittlungsverfahren einschließlich ausgewählter Zwangsmaßnahmen, wesentliche Teile des Verfahrens im ersten Rechtszug sowie die Arten und Voraussetzungen der Rechtsbehelfe.
Die Vorlesung ist ein zusätzliches Lehrangebot, dessen Besuch sich insbesondere im sechsten Semester eignet. Die Lehrveranstaltung folgt dem Aufbau des Strafverfahrens und wendet sich ausgewählten Themen aus dem Ermittlungs- und dem Haupt- einschließlich dem Rechtsmittelverfahren zu, um – unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung – den Pflichtstoff im Strafprozessrecht für die Erste Juristische Staatsprüfung gewinnbringend zu vertiefen. Empfehlenswert ist daher, zuvor die Veranstaltung "Strafprozessrecht" besucht zu haben.
Letztmals angeboten im Sommersemester 2024.