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Anfang Mai ist unser Lehrstuhl vom "HK 30"-Gebäude in das ehrwürdige Nikolakloster umgezogen. Wir sind dort nun im fünften Stock und in unmittelbarer Nähe zu vielen befreundeten Lehrstühlen der Juristischen Fakultät zu finden.
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Wie in jedem Semester bieten wir auch in diesem Sommer eine "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten im Strafrecht" an. Die Veranstaltung richtet sich an sämtliche Studentinnen und Studenten, die demnächst ihre Seminararbeit im Schwerpunktbereich verfassen.
In der zweitägigen Blockveranstaltung am Freitag, 19. Juli und am Samstag, 20. Juli wird – auch mittels interaktiver Elemente – unter anderem erläutert, wie Sie an eine solche wissenschaftliche Arbeit herangehen können (angefangen von der ersten Gliederung und den Recherchen zum Einstieg bis hin zum Umgang mit Microsoft Word und der Erstellung von Verzeichnissen) und was Sie beim Schreiben (methodisch wie stilistisch) bis hin zum finalen Feinschliff (z.B. bei der Zitierung von Quellen) zu beachten haben. Die Veranstaltung schließt mit Tipps und Hinweisen für die Präsentation Ihrer Thesen bei der Seminarveranstaltung.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden sich wie gewohnt in Stud.IP (Veranstaltungsnummer 20861).
Für die Klausuren im Rahmen der Vorlesung Strafrecht IV gelten im Sommersemester 2024 die folgenden Anmeldefristen:
Studiengang Rechtswissenschaften
1. Klausur am 25.5.2024 von 10.00-12.00 Uhr
Anmeldung von 22.4. - 17.5. / Rücktritt bis 17.5. - Prüfungsnummer: 810050
2. Klausur am 26.7.2024 von 10.00-12.00 Uhr
Anmeldung von 27.5. - 19.7. / Rücktritt bis 19.7. - Prüfungsnummer: 810051
Studiengang LL.B. Legal Tech
1. Klausur am 25.5.2024 von 10.00-12.00 Uhr
Anmeldung von 22.4. - 17.5. / Rücktritt bis 17.5. - Prüfungsnummer: 841111
2. Klausur am 26.7.2024 von 10.00-12.00 Uhr
Anmeldung von 27.5. - 19.7. / Rücktritt bis 19.7. - Prüfungsnummer: 841112
Vielen Dank für Ihre Anmeldungen für die strafrechtlichen Schwerpunktbereichsseminare im Sommersemester 2024! Die Plätze sind inzwischen vergeben. Welchem Seminar Sie zugeteilt wurden, können Sie in dieser Liste einsehen.
Melden Sie sich nun bitte sogleich über Stud.IP bei dem jeweiligen Seminar an, damit die Korrespondenz (nicht zuletzt die Einladung zur Vorbesprechung) ab jetzt innerhalb der Seminare über Stud.IP erfolgen kann.
Im Seminar "Medizinstrafrecht" im Sommersemester 2024 stehen bis zu 15 Seminarplätze zur Verfügung. Für die Seminararbeiten werden folgende Themen vergeben:
- Der Beginn des strafrechtlichen Lebensschutzes
- Medizinische Instrumente als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB?
- Künstliche Befruchtung nach dem Tode des Samenspenders? Eine strafrechtliche Analyse des Beschlusses von OLG Hamburg vom 11.11.2021 – 6 W 28/21
- Das Verbot der Ersatzmutterschaft gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG
- Strafbarkeitsrisiken für Ärzte im Zusammenhang mit der Sterbehilfe: Ist § 216 StGB einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich?
- Zur Einschränkung des ärztlichen Sorgfaltsmaßstabes bei leichter Fahrlässigkeit
- Ist der Vertrauensgrundsatz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Medizin anwendbar?
- Das Vetorecht minderjähriger Patientinnen und Patienten gegen die Einwilligung der Personensorgeberechtigten
Die Themen werden jeweils an bis zu zwei Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer vergeben. Der maximale Umfang des Hauptteils der Arbeit beträgt grundsätzlich 45.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen). Die Fußnoten werden hierbei nicht mitgezählt.
Die Zuteilung der Themen erfolgt per Los in der Vorbesprechung des Seminars, die voraussichtlich am 5. März 2024 um 11.00 Uhr via Zoom stattfinden wird. Der Link zum Meeting wird den Teilnehmenden kurz zuvor bekannt gegeben.
Die Bearbeitungszeit von sechs Wochen kann individuell vereinbart werden. Allerdings ist die Arbeit bis spätestens zum 4. Juni 2024 abzugeben. Das Seminar findet voraussichtlich am 14. und 15. Juni 2024 statt.
Im Sommersemester 2024 werden über die strafrechtlichen Lehrstühle (Esser / Noltenius / Valerius) insgesamt 45 Seminarplätze zur Verfügung stehen. Es handelt sich hierbei um Schwerpunktseminare (SPB 12, 13, 14, 15).
Welche Seminare die jeweiligen Lehrstühle anbieten (Thema, Kapazitäten, Durchführung), entnehmen Sie bitte ab Mitte Januar 2024 den Webseiten der genannten Lehrstühle bzw. den Ankündigungen in den Stud.IP-Einträgen der Seminare.
Die Anmeldung für alle angebotenen Seminare erfolgt zentral am Lehrstuhl von Professor Dr. Robert Esser. Für die Anmeldung ist das für die SP-Prüfung vorgesehene Anmeldeformular („Antrag auf Zulassung zum Seminar“) bis zum Dienstag, 27. Februar 2024, 10.00 Uhr abzugeben
- durch Einwurf des Anmeldeformulars in den Briefkasten des Lehrstuhls Esser an der NK-Pforte (Rückseite des Büros vom Hausmeister) oder
- durch Übersendung der Anmeldung per Post an den Lehrstuhl (Adresse: Professor Dr. Robert Esser, Lehrstuhl für Strafrecht pp., Innstr. 40, 94032 Passau).
Füllen Sie das Anmeldeformular bereits vor der Anmeldung vollständig aus – mit Ausnahme der Zeilen „Titel des Seminars“ und „Seminararbeit“, die Sie bitte freilassen. Fügen Sie Ihrer Anmeldung auf einem separaten Blatt (Name, Matr.-Nr., Anschrift, E-Mail) bitte eine Auflistung der Seminare (bezogen auf alle Lehrstühle) bei, denen Sie zugeteilt werden möchten (bis zu drei Wünsche).
Soweit mehr Anmeldungen zu einem Seminar („Erstwunsch“) eingehen als Kapazitäten vorhanden sind, erfolgt die Zuteilung der Anmeldungen zu diesem Seminar in einem Losverfahren.
Anmeldungen, die auf diese Weise keine Berücksichtigung finden können, werden entsprechend den anderen Seminaren („Zweit-/Drittwunsch“) zugewiesen. Die beiden Lehrstühle werden dies intern untereinander abstimmen.
Welchem Seminar Sie zugeteilt wurden, erfahren Sie am Freitag, 1. März 2024, über die Webseiten der Lehrstühle.
Melden Sie sich dann bitte im Anschluss (nicht vorher) über Stud.IP bei dem jeweiligen Seminar an, damit die Korrespondenz ab jetzt innerhalb der Seminare über Stud.IP erfolgen kann.
Nach Zuweisung aller Anmeldungen erfolgt die Vergabe der Seminarthemen (per Los)durch die jeweiligen Lehrstühle in separaten Vorbesprechungsterminen, die entweder über die jeweilige Webseite oder über die Rundmail-Funktion von Stud.IP bekannt gegeben werden.
Auch in diesem Wintersemester bieten wir eine "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten im Strafrecht" an. Die Veranstaltung richtet sich an sämtliche Studentinnen und Studenten, die demnächst ihre Seminararbeit im Schwerpunktbereich verfassen.
In der zweitägigen Blockveranstaltung am Freitag, 23. Februar und am Samstag, 24. Februar wird – auch mittels interaktiver Elemente – unter anderem erläutert, wie Sie an eine solche wissenschaftliche Arbeit herangehen können (angefangen von der ersten Gliederung und den Recherchen zum Einstieg bis hin zum Umgang mit Microsoft Word und der Erstellung von Verzeichnissen) und was Sie beim Schreiben (methodisch wie stilistisch) bis hin zum finalen Feinschliff (z.B. bei der Zitierung von Quellen) zu beachten haben. Die Veranstaltung schließt mit Tipps und Hinweisen für die Präsentation Ihrer Thesen bei der Seminarveranstaltung.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden sich wie gewohnt in Stud.IP (Veranstaltungsnummer 20861).
Ab sofort können sich interessierte Studentinnen und Studenten des LL.M. Rechtsinformatik über das hier zugängliche Portal für ihre Masterarbeit anmelden. Viel Erfolg beim Schreiben!
Auf dem YouTube-Kanal von "Der Jurist" ist eine neue strafrechtliche Entscheidungsbesprechung zu sehen. In (etwas über) 200 Sekunden widmet sich Professor Dr. Brian Valerius der Entscheidung des BGH vom 28. März 2023 (Az. 4 StR 61/23) zur Luftpumpe als Scheinwaffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b StGB. Viel Spaß beim Anschauen!
Ausgabe Sachverhalt
Den Sachverhalt der Hausarbeit finden Sie ab dem 21.7.2023 unter dem Reiter „Dateien“ und im "Klausurenportal".
Anmeldung zur Prüfung im Campusportal (EXA)
An der Prüfung darf nur teilnehmen, wer sich hierfür im Campusportal (EXA) angemeldet hat. Die Prüfungsnummer lautet 810043.
- Soll die Arbeit dem Sommersemester 2023 zugerechnet werden, bedarf es einer Anmeldung zwischen dem 21.7. und dem 29.9.2023.
- Soll die Arbeit dem Wintersemester 2023/24 zugerechnet werden, ist eine Anmeldung zwischen dem 1.10. und dem 16.10.2023 erforderlich.
Abgabe der Bearbeitung im Klausurenportal (https://learn.jura.uni-passau.de/klausuren)
- Die Hausarbeiten werden grundsätzlich dem Wintersemester 2023/24 zugerechnet. In diesem Fall muss die Hausarbeit bis zum 16.10.2023 abgegeben werden, indem die Bearbeitung im Klausurenportal (Hausarbeit im Strafrecht III, WiSe 2023/24, Termin 1) hochgeladen wird.
- Alternativ kann die Leistung dem Sommersemester 2023 zugerechnet werden. Dann muss zum einen die Arbeit bereits bis zum 30.9.2023 im Klausurenportal (Hausarbeit Strafrecht III, SoSe 2023, Termin 2) hochgeladen werden. Zum anderen ist auf dem Deckblatt der Hausarbeit zu vermerken, dass die Arbeit dem Sommersemester zugerechnet werden soll.
Bei beiden Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Das Risiko der rechtzeitigen Abgabe trägt somit jeweils der Prüfling. Die Abgabe erfolgt ausschließlich über das genannte Klausurenportal; eine Abgabe der Bearbeitung in gedruckter Form ist nicht notwendig.
Formalia und Umfang
Welche Formalia bei der Anfertigung der Hausarbeit zu beachten sind und welchen Umfang die Bearbeitung haben darf, entnehmen Sie bitte den Hinweisen für die Bearbeitung, die dem Sachverhalt angehängt sind.
Teilnahme am Projekt DeepWrite
Die Hausarbeit nimmt an dem von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekt DeepWrite teil, das die Hochschulbildung mittels Künstlicher Intelligenz noch weiter stärken soll. Bitte unterstützen Sie dieses Projekt, indem sie bei der Abgabe ihrer Hausarbeit im Klausurenportal (mittels eines zu setzenden Häkchens) zustimmen, dass Teile ihrer Hausarbeit – selbstredend in anonymisierter Form – als Trainingsdaten für die KI genutzt werden. Unter den Teilnehmenden werden Gutscheine der Friedrich Pustet GmbH & Co. KG verlost.
Auch in diesem Sommersemester bieten wir eine "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten im Strafrecht" an. Die Veranstaltung richtet sich an sämtliche Studentinnen und Studenten, die demnächst ihre Seminararbeit im Schwerpunktbereich verfassen.
In der zweitägigen Blockveranstaltung am 23. und am 24. Juni wird – auch mittels interaktiver Elemente – unter anderem erläutert, wie Sie an eine solche wissenschaftliche Arbeit herangehen können (angefangen von der ersten Gliederung und den Recherchen zum Einstieg bis hin zum Umgang mit Microsoft Word und der Erstellung von Verzeichnissen) und was Sie beim Schreiben (methodisch wie stilistisch) bis hin zum finalen Feinschliff (z.B. bei der Zitierung von Quellen) zu beachten haben. Die Veranstaltung schließt mit Tipps und Hinweisen für die Präsentation Ihrer Thesen bei der Seminarveranstaltung.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden sich wie gewohnt in Stud.IP (Veranstaltungsnummer 20861).
Am 4. Mai 2023 startet um 18.15 Uhr im Hörsaal (IM) 013 eine öffentliche Ringvorlesung an unserer Universität über "ChatGPT und Co. – Generative Sprachmodelle in Gesellschaft und Wissenschaft".
Bei der Eröffnungsveranstaltung widmen sich Steffen Herbold, Johann-Mattis List und Brian Valerius (allesamt Universität Passau) aus interdisziplinärer Perspektive dem Thema "Wieso ist ChatGPT so erfolgreich? Ein technischer, sprachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Erklärungsversuch". Alle Interessierten sind herzlich hierzu eingeladen!
Eine Übersicht mit den weiteren Terminen und Vortragsthemen der Ringvorlesung findet sich hier.
1. Ausgabe Sachverhalt
Den Sachverhalt der Hausarbeit finden Sie ab dem 10. Februar 2023 unter dem Reiter „Dateien“ in Stud.IP.
2. Abgabe der Bearbeitung
- Die Hausarbeiten werden grundsätzlich dem Sommersemester 2023 zugerechnet. In diesem Fall muss die Hausarbeit bis zum 17. April 2023 abgegeben werden, indem die Bearbeitung im Klausurenportal (Hausarbeit im Strafrecht IV, SoSe 2023, Termin 1) hochgeladen wird.
- Auf Antrag (formlos per E-Mail oder als Anhang der Hausarbeit) kann die Leistung noch dem Wintersemester 2022/23 zugerechnet werden. Dann muss die Arbeit bereits bis zum 31. März 2023 im Klausurenportal (Hausarbeit Strafrecht IV, WS 2022/23, Termin 2) hochgeladen werden.
Bei beiden Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Das Risiko der rechtzeitigen Abgabe trägt somit jeweils der Prüfling. Die Abgabe erfolgt ausschließlich über das genannte Klausurenportal; eine Abgabe der Bearbeitung in gedruckter Form ist nicht notwendig.
3. Anmeldung zur Prüfung
An der Prüfung darf nur teilnehmen, wer sich hierfür angemeldet hat. Die Prüfungsnummer lautet 810053.
- Soll die Arbeit dem Sommersemester 2023 zugerechnet werden, ist eine Anmeldung zwischen dem 01. April und dem 17. April 2023 erforderlich.
- Soll die Arbeit dem Wintersemester 2022/23 zugerechnet werden, bedarf es einer Anmeldung zwischen dem 9. Februar und dem 31. März 2023.
4. Formalia und Umfang
Welche Formalia bei der Anfertigung der Hausarbeit zu beachten sind und welchen Umfang die Bearbeitung haben darf, entnehmen Sie bitte den Hinweisen für die Bearbeitung, die dem Sachverhalt angehängt sind.
Im Sommersemester 2023 werden über die strafrechtlichen Lehrstühle (Esser / Noltenius / Valerius) insgesamt 45 Seminarplätze zur Verfügung stehen. Es handelt sich hierbei um Schwerpunktseminare (SPB 12, 13, 14, 15).
Welche Seminare die jeweiligen Lehrstühle anbieten (Thema, Kapazitäten, Durchführung), entnehmen Sie bitte den Webseiten der genannten Lehrstühle bzw. den Ankündigungen in den Stud.IP-Einträgen der Seminar; siehe etwa hier zum Seminar "Medizinstrafrecht" (Valerius).
Die Anmeldung für alle angebotenen Seminare erfolgt zentral am Lehrstuhl von Prof. Dr. Bettina Noltenius. Für die Anmeldung ist das für die SP-Prüfung vorgesehene Anmeldeformular („Antrag auf Zulassung zum Seminar“) bis zum Montag, 27. Februar 2023, 10.00 Uhr abzugeben
- durch Einwurf des Anmeldeformulars in den Briefkasten des Lehrstuhls Noltenius an der NK-Pforte (Rückseite des Büros vom Hausmeister) oder
- durch Übersendung der Anmeldung per Post an den Lehrstuhl (Adresse: Prof. Dr. Bettina Noltenius, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Rechtsphilosophie, Innstr. 40, 94032 Passau).
Füllen Sie das Anmeldeformular bereits vor der Anmeldung vollständig aus – mit Ausnahme der Zeilen „Titel des Seminars“ und „Seminararbeit“, die Sie bitte freilassen. Fügen Sie Ihrer Anmeldung auf einem separaten Blatt (Name, Matr.-Nr., Anschrift, E-Mail) bitte eine Auflistung der Seminare (bezogen auf alle Lehrstühle) bei, denen Sie zugeteilt werden möchten (bis zu drei Wünsche).
Soweit mehr Anmeldungen zu einem Seminar („Erstwunsch“) eingehen als Kapazitäten vorhanden sind, erfolgt die Zuteilung der Anmeldungen zu diesem Seminar in einem Losverfahren.
Anmeldungen, die auf diese Weise keine Berücksichtigung finden können, werden entsprechend den anderen Seminaren („Zweit-/Drittwunsch“) zugewiesen. Die beiden Lehrstühle werden dies intern untereinander abstimmen.
Welchem Seminar Sie zugeteilt wurden, erfahren Sie am Freitag, 3. März 2023, bis ca. 12 Uhr über die Webseiten der Lehrstühle.
Melden Sie sich dann bitte im Anschluss (nicht vorher) über Stud.IP bei dem jeweiligen Seminar an, damit die Korrespondenz ab jetzt innerhalb der Seminare über Stud.IP erfolgen kann.
Nach Zuweisung aller Anmeldungen erfolgt die Vergabe der Seminarthemen (per Los)durch die jeweiligen Lehrstühle in separaten Vorbesprechungsterminen, die entweder über die jeweilige Webseite oder über die Rundmail-Funktion von Stud.IP bekannt gegeben werden.
Am 3. Februar startet der Workshop "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten im Strafrecht". Zielgruppe der Veranstaltung sind sämtliche Studentinnen und Studenten, die demnächst ihre Seminararbeit im Schwerpunktbereich verfassen.
An vier Nach- und Vormittagen wird – auch mittels einiger interaktiver Elemente – unter anderem erläutert, wie Sie an eine solche wissenschaftliche Arbeit herangehen können (angefangen von der ersten Gliederung und den Recherchen zum Einstieg bis hin zum Umgang mit Microsoft Word und der Erstellung von Verzeichnissen) und was Sie beim Schreiben (methodisch, logisch-argumentativ sowie stilistisch) bis hin zum finalen Feinschliff (z.B. bei der Zitierung von Quellen) zu beachten haben. Die Veranstaltung schließt mit Tipps und Hinweisen für die Präsentation Ihrer Thesen bei der Seminarveranstaltung.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden sich wie gewohnt in Stud.IP.
An diesem Freitag (20. Januar) startet der neue „Lektürekurs Strafrecht“. Die Veranstaltung richtet sich an alle Studentinnen und Studenten ab dem dritten Fachsemester, die ein ausgeprägtes Interesse an strafrechtlichen Fragestellungen haben. Neun ausgewählte Themen werden jeweils nach einer kurzen Einführung offen und ausgiebig im Auditorium diskutiert. Dadurch sollen die jeweils elementaren Fragestellungen erläutert, strafrechtliche Begründungsstrukturen vermittelt und das systematische Gespür sowie die eigenständige Argumentation trainiert werden.
Aufgegriffen werden im Einzelnen drei aktuelle Debatten anlässlich z.B. neuer Strafvorschriften und jüngerer Fallgestaltungen oder Gerichtsentscheidungen, drei klassische Probleme aus dem Straf- und dem Strafverfahrensrecht sowie drei spezifische Fragestellungen aus den strafrechtlichen Schwerpunktbereichen. Zur Vorbereitung der Diskussion werden in Stud.IP vorab pro Thema um die drei Aufsätze, Rechtsprechungsentscheidungen etc. zur Lektüre als pdf-Datei zur Verfügung gestellt.
In diesem Wintersemester beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
- Entkriminalisierung der Beförderungserschleichung und Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe
- Strafrechtliche Sanktionierung des sog. Catcallings
- Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 Nr. 5 StPO
- Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (NSU)
- Alternativvorsatz
- Verwertbarkeit von Tagebuchaufzeichnungen
- Sorgfaltspflichten beim autonomen Fahren
- Abgrenzung von Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Suizid
- Triage
Alle Interessentinnen und Interessenten sind herzlich willkommen. Die Veranstaltung ist am 20. Januar von 13.00 bis 20.00 Uhr und am 21. Januar von 8.00 bis 13.00 Uhr angesetzt und findet jeweils im (HK 14b) SR 007 statt.
Wir suchen nach Verstärkung für unser Team! Die wesentlichen Informationen in aller Kürze:
- eine volle Stelle als Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) spätestens ab dem 1. März 2023
- eine Aufteilung der Stelle ist grundsätzlich möglich
- Bewerbungsschluss ist der 13. Januar 2023
- Kandidatinnen und Kandidaten der laufenden Kampagne der Ersten Juristischen Staatsprüfung können sich gerne auch bereits mit den schriftlichen Ergebnissen bewerben
Weitere Informationen finden sich in der vollständigen Ausschreibung.