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Neue Voraussetzungen für den Großen Schein im Öffentlichen Recht

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Mit dem Inkrafttreten der Fünften Änderungssatzung der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft am 1. Oktober 2010 haben sich zum WS 2010/11 die Voraussetzungen zum Erwerb des Großen Scheins im Öffentlichen Recht geändert. 

Seither müssen im Öffentlichen Recht von den beiden Abschlussklausuren, die im Grundkurs Europarecht und Internationales sowie zum Abschluss der Vorlesungen Polizei-, Kommunal- und Baurecht gestellt werden, sowie von den in den Übungen im Öffentlichen Recht gestellten Klausuren insgesamt mindestens vier Klausuren bestanden werden,

  • mindestens zwei davon in Übungen im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene,
  • maximal eine im Grundkurs Europarecht und Internationales II sowie
  • maximal eine zu den Vorlesungen Polizei-, Kommunal- und Baurecht. 

Hinzu kommt eine bestandene Hausarbeit im Öffentlichen Recht. Für Studierende, die sich im SS 2010 im vierten oder einem höheren Semester befanden gilt § 32 Abs. 3 StudPO in der Fassung von 2004.

Die aktuelle Fassung der StudPO finden Sie unter Rechtsvorschriften, die Fünfte Änderungssatzung im Virtuellen Amtsblatt der Universität Passau (S. 177) und die aktualisierte Informationsschrift zum Studiengang bei der Studienberatung.

Informationen zu weiteren Änderungen finden Sie unter Aktuelles.

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