Hochschulpolitik
Du interessierst Dich für Hochschulpolitik? Dann bist Du hier genau richtig! Im Folgenden möchten wir Euch darüber informieren, welche Gremien an der Universität Passau existieren und wie die Fachschaft in deren Arbeit eingebunden ist.
Studentischer Konvent: das „Studierendenparlament“ an der Uni
Der Studentische Konvent ist das Sprachrohr der Studierenden, durch das sie Anregungen an die Universitätsleitung, Fakultäten und sonstige Organe der Universität weitergeben können. Er besteht aus den Studentischen Senatoren, den gewählten Fachschaftsvertretern und den gewählten Vertretern der politischen Hochschulgruppen.
Die Hauptaufgabe besteht darin gemeinsame Beschlüsse zu fassen. Nach der Geschäftsordnung ist dazu ein Sachantrag notwendig, über den dann in der Sitzung beraten und abgestimmt wird. Diese Sachanträge können einen fast beliebigen Inhalt haben, soweit sie sich im Rahmen der fachlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Belange der Studierenden bewegen oder zur Förderung ihrer Interessen dienen.
In der laufenden Amtsperiode vertritt Barbara Münch die Fachschaft Jura im Studienparlament.
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrerinnen und -lehrer (in vielen Bundesländern mit einer Stimme Mehrheit), der Studierendenvertretung, des akademischen Mittelbaus sowie der technischen Angestellten zusammen. Der Fakultätsrat wählt den Dekan und ggf. weitere Mitglieder des Kollegialorgans Dekanat (Prodekan, Vizedekan, Studiendekan o.ä.).
Aufgabe des Fakultätsrates ist die Entscheidung oder Beratung über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät und über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät. Dazu gehört auch die Einrichtung oder Schließung von Studiengängen sowie Studien- und Prüfungsordnungen. Außerdem kann der Fakultätsrat an der Erteilung akademischer Grade und Titel beteiligt sein.
Für die Fachschaft Jura sitzen 2024/25 Johannes Sterz und Svenja Greiner im Fakultätsrat.