Promotion
Die Juristische Fakultät der Universität Passau verleiht den akademischen Grad eines Doktors bzw. Doktorin der Rechtwissenschaft (Doctor iuris) auf Grund einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Disputation) gemäß den Bestimmungen der Promotionsordnung der Universität Passau.
Bitte beachten Sie: Maßgeblich ist allein die Promotionsordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Zulassung
Um zum Promotionsverfahren zugelassen zu werden, muss ein schriftlicher Antrag beim Dekanat der Juristischen Fakultät eingereicht werden. Dem formlosen Zulassungsantrag sind beizufügen:
- Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen des § 6 Abs.1 Nr.1, Abs.2 und 3 der Promotionsordnung (Zeugnisse sind als beglaubigte Kopie einzureichen)
- eine Versicherung, dass die Voraussetzungen des § 6 Abs.1 Nr.3 der Promotionsordnung vorliegen
- ein amtliches Führungszeugnis, sofern der Bewerber oder die Bewerberin exmatrikuliert ist und in keinem Beamtenverhältnis steht
Die Zulassungsvoraussetzungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte § 6 der Promotionsordnung.
Einreichung der Dissertation
Es müssen zwei Exemplare in Maschinenschrift oder Druck (gebunden entweder Klebebindung oder Spiralbindung) im Dekanat eingereicht werden sowie ein Exemplar in elektronischer Form (USB-Stick). Außerdem sind mit der Dissertation einzureichen:
- ein Lebenslauf und Angaben über den Studiengang und eine etwaige Betreuung der Dissertation
- die Zulassungsbescheinigung zum Promotionsverfahren
- eine Erklärung darüber, dass die Zulassungsvoraussetzungen noch erfüllt sind
Disputation
Ist die Dissertation angenommen, so setzt der Dekan oder die Dekanin Termin und Ort für die Disputation fest und bestimmt Prüfer und/oder Prüferinnen.
Ablieferung der gedruckten Dissertation
Nach Bestehen der Disputation hat der Bewerber oder die Bewerberin binnen eines Jahres 80 gedruckte oder druckähnliche vervielfältigte Exemplare der Dissertation bei der Fakultät kostenfrei einzureichen. Ist die Arbeit im Buchhandel mit einer Mindestauflage von 150 Exemplaren erhältlich, so kann der Dekan oder die Dekanin die Zahl der abzuliefernden Arbeiten bis auf drei herabsetzen. Notwendig ist hierfür ein formloser Antrag auf Herabsetzung und die Vorlage des Verlagsvertrages.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an promotion.jura@uni-passau.de.