Aufgaben des Studiendekans
Die Studiendekanin oder der Studiendekan
- wirkt darauf hin, dass das Lehrangebot den Prüfungs- und Studienordnungen entspricht, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und die Studierenden angemessen betreut werden,
- ist verantwortlich für die Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen,
- berichtet dem Dekan oder der Dekanin regelmäßig und dem Fakultätsrat sowie der Hochschulleitung mindestens einmal im Semester über seine oder ihre Arbeit,
- erstattet dem Fakultätsrat jährlich in nicht personenbezogener Form einen Bericht zur Lehre (Lehrbericht),
- unterbreitet dem Dekan oder der Dekanin Vorschläge für die Verwendung der für die Lehre verfügbaren Mittel,
- soll in Berufungsverfahren zur pädagogischen Eignung von Bewerbern und Bewerberinnen Stellung nehmen.
Vgl. Art. 40 Abs. 2 BayHIG (Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz vom 5. August 2022).