Zwischenprüfung
Studierende der Rechtswissenschaft müssen sich einer Zwischenprüfung unterziehen. Diese schließt das Grundstudium ab.
Die Zwischenprüfung besteht aus Abschlussklausuren der Grundkurse und Abschlussklausuren von Vorlesungen des 3. Fachsemesters.
Sie ist bestanden, wenn
- je eine Grundkursklausur im Privatrecht, Strafrecht und Staatsrecht,
- eine Semesterabschlussklausur im Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse oder im Sachenrecht und
- eine Semesterabschlussklausur von zweien im Allgemeinen Verwaltungsrecht einschließlich des Verwaltungsprozessrechts
mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte) bestanden sind.
Die Zwischenprüfung ist bis zum Ende des 5. Fachsemesters abzuschließen. Sie kann innerhalb dieser Frist einmal wiederholt werden. Eine bestandene Zwischenprüfung oder andere vergleichbare Prüfungen an einer inländischen Universität werden anerkannt.
Weitere Informationen: Studien- und Prüfungsordnung
Anmeldefristen und Termine
Hier finden Sie alle Informationen zu Anmeldefristen, Terminen und Zulassungsvoraussetzungen der Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft.