Studierende der Rechtswissenschaft müssen sich einer Zwischenprüfung unterziehen. Diese schließt das Grundstudium ab.
Die Zwischenprüfung besteht aus Abschlussklausuren der Grundkurse und Abschlussklausuren von Vorlesungen des 3. Fachsemesters.
Sie ist bestanden, wenn
mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte) bestanden sind.
Die Zwischenprüfung ist bis zum Ende des 5. Fachsemesters abzuschließen. Sie kann innerhalb dieser Frist einmal wiederholt werden. Eine bestandene Zwischenprüfung oder andere vergleichbare Prüfungen an einer inländischen Universität werden anerkannt.
Weitere Informationen: Studien- und Prüfungsordnung
Hier finden Sie alle Informationen zu Anmeldefristen, Terminen und Zulassungsvoraussetzungen der Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft.