Die Großen Scheine Im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht werden an folgenden Lehrstühlen ausgestellt:
Für die Ausstellung der Großen Scheine im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht ist es zwingend erforderlich, dass die Unterlagen, die von den einzelnen Lehrstühlen gefordert werden und auf deren Websiten angegeben sind, miteingereicht werden.
Die Ausstellung des Großen Scheins im Strafrecht erfolgt NICHT über die jeweiligen Lehrstühle, sondern ausschließlich elektronisch über das Campusportal!
Bitte erstellen Sie sich dazu den entsprechenden Kontoauszug/Notenspiegel (nur bestandene Prüfungen), aus dem ersichtlich ist, dass Sie im Hauptstudium alle erforderlichen Leistungen im Strafrecht erfolgreich bestanden haben und reichen diesen dann bei Ihrer Examensanmeldung beim LJPA ein.