HPMCC - Moot Court European Human Rights (EGMR)
Lehrstuhl Prof. Dr. Esser
Der HPMCC (Helga Pedersen Moot Court Competition) gehört zu den klassischen international ausgerichteten Moot Court-Wettbewerben. Im Mittelpunkt stehen beim HPMCC Fragestellungen aus dem Bereich des europäischen und internationalen Menschenrechtsschutzes.
Die Schirmherrschaft über den HPMCC hat ELSA International übernommen. Partner des HPMCC sind der Europarat (Council of Europe), der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und die European Human Rights Association.
Der zur Bearbeitung ausgegebene Fall basiert auf einem fiktiven Individualbeschwerdeverfahren (Art. 34 EMRK) und kann strafrechtliche Bezüge aufweisen (Haftbedingungen, Festnahme von Tatverdächtigen, Folterverbot, Anspruch auf ein faires Verfahren), aber auch andere völker-/menschenrechtliche Themenstellungen – etwa aus dem Bereich des Lebensschutzes, der Diskriminierungsverbote, des Privat- und Familienlebens, der Meinungsfreiheit, des Umweltschutzes oder des Flüchtlingsrechts – zum Gegenstand haben.
In Kooperation mit ELSA Passau erfolgt jeweils Ende Juni / Anfang Juli die Ausschreibung für das sich anschließende Kalenderhalbjahr über den Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht (Prof. Dr. Robert Esser) und die dort angesiedelte Forschungsstelle HRCP (Human Rights in Criminal Proceedings).
Die Auswahlentscheidung und Zusammenstellung des Teams der Universität Passau erfolgt bis Ende Juli.
Nach einem schriftlichen Vorverfahren (September bis Dezember), in dessen Verlauf jeweils zwei Schriftsätze von rund 20 Seiten (aus Sicht des Beschwerdeführers und eines betroffenen fiktiven Vertragsstaates) zu fertigen sind, nehmen die Gruppen im Februar an einem verpflichtenden Pre-Moot im europäischen Ausland teil. Auf der Grundlage der bewerteten Schriftsätze und Pleadings im Pre-Moot werden aus dem Kreis der Teams (rund 80 Universitäten aus ganz Europa) insgesamt 16 Gruppen (bestehend aus je 2 bis 4 Personen) zur fünftägigen Finalrunde (Mai) vor dem EGMR in Straßburg eingeladen. Die Studierenden plädieren dort in mehreren Runden vor einem aus Richtern des EGMR und Menschenrechtsexperten aus anderen Gremien zusammengesetzten Panel.
Das Passauer Team wird durch Coaches des Lehrstuhls von Prof. Dr. Robert Esser und die Logistik der Forschungsstelle Human Rights in Criminal Proceedings (HRCP) unterstützt.
Die Teilnahme am HPMCC bietet Studierenden des juristischen Haupt- und Schwerpunktstudiums nicht nur eine praxisorientierte Möglichkeit der Vertiefung von Kenntnissen im Bereich des Menschenrechtsschutzes und des Völkerrechts sondern auch eine ideale Vorbereitung auf eine spätere Tätigkeit im internationalen Rechtssektor, sei es bei einer internationalen Organisation (UN, EU, Europarat), einem internationalen Gerichtshof (ICC), einer NGO oder auch als Anwalt in Mandaten mit internationalem Kontext. Geschult wird neben der juristischen Kreativität (bei der Abfassung der Schriftsätze und des späteren Plädoyers) auch die Rhetorik (freie Rede; Präsentationstechniken; in englischer Sprache) – eine Gelegenheit, die sich im herkömmlichen Studium der Rechtswissenschaft nur selten bietet.
Für weitere Informationen und Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an den Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht /HRCP (robert.esser@uni-passau.de oder hpmcc@uni-passau.de).
Links
Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)